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Urteil nicht rechtskräftig

Dreieinhalb Jahre Haft für "Ibiza-Detektiv"

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Julian Hessenthaler wurde wegen Kokainhandels und Urkundendelikten  zu dreieinhalb Jahren haft verurteilt. 

Mit dreieinhalb Jahren Haft hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten geendet. Der 41-Jährige wurde wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Fälschung besonders geschützter Urkunden schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf Hessenthaler vor, 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilo Kokain in Niederösterreich, in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben zu haben. Weiters wurde dem Privatdetektiv angelastet, einen gefälschten slowenischen Personalausweis und Führerschein, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Drahtzieher des Ibiza-Videos

Der Angeklagte war Mitte Dezember 2020 in Berlin mit Europäischem Haftbefehl festgenommen und in der Folge an Österreich ausgeliefert worden. Der Prozess startete am 8. September, die Verhandlung wurde mehrmals vertagt. Zuletzt wurde am 16. März eine in Serbien lebende Zeugin per Videoschaltung befragt. Aufgrund einer Erkrankung des Angeklagten wurde danach erneut vertagt.

Hessenthaler soll das Video produziert haben, das den damaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 verloren nicht nur Strache und Gudenus ihre Jobs, sondern es kam auch zum Bruch der türkis-blauen Koalition. Eine Neuwahl war die Folge. 

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