An der Uni Wien hatten ca. 2.200 Studenten erstmals die Möglichkeit, an den ÖH-Wahlen vor einem Jahr per E-Voting teilzunehmen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte sich schon bald mit der elektronischen Stimmabgabe bei den vergangenen Wahlen zur HochschülerInnenschaft (ÖH) auseinandersetzen. Nachdem die Datenschutzkommission die Entscheidung über eine Beschwerde von Eva Pentz (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) über E-Voting abgelehnt hat, hat Pentz dies nun beim VfGH angefochten. Für sie ist damit "ziemlich sicher", dass der VfGH sich inhaltlich mit der gesetzlichen Grundlage des E-Votings auseinandersetzen muss, sagte sie am Freitag.
Sollte der Verfassungsgerichtshof zu dem Schluss kommen, dass die gesetzliche Grundlage für E-Voting fehle, würde das "vorerst" einen generellen Stopp für den Einsatz elektronischer Wahlen in Österreich bedeuten, sagte die Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Dabei sei allerdings die konkrete Begründung des VfGH ausschlaggebend. Und selbst wenn der VfGH das E-Voting bei ÖH-Wahlen für verfassungswidrig erklären sollte, wolle sie sich nicht der Illusion hingeben, dass es keinen weiteren Anlauf für elektronische Wahlen in Österreich geben werde.
E-Voting: Verstoss gegen geheime Wahl
Pentz hatte ihre
Beschwerde bei der DSK damit begründet, dass beim E-Voting sensible
persönliche Daten genutzt wurden, ohne dass in einem Gesetz der Umgang mit
diesen Daten genau definiert ist - etwa wer auf diese zugreifen kann und wer
diese auf welche Art speichert. Da noch dazu bei E-Voting das Recht auf
geheime, persönliche und freie Wahl nicht eingehalten werde, fehle bei den
elektronischen Wahlen auch der legitime Zweck für die Datenverwendung.
Die Datenschutzkommission hat die Behandlung der Beschwerde allerdings mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Vorsitzende der Wahlkommission im Wissenschaftsministerium die Wahl für korrekt erklärt habe und sie außerdem nicht über die Verfassungsmäßigkeit von E-Voting zu entscheiden habe.
Fragwürdiger Wahlausgang
E-Voting war bei den ÖH-Wahlen im
vergangenen Mai erstmals eingesetzt worden. Insgesamt hatte es 33
Beschwerden gegen den Wahlausgang gegeben. An der Uni Wien und der Uni
Salzburg wurde diesen bereits in erster Instanz Recht gegeben, über die noch
anhängigen Fälle muss das Wissenschaftsministerium bis zum Herbst
entscheiden.
Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) hatte zuletzt ausgeschlossen, dass bei den kommenden ÖH-Wahlen wieder elektronisch gewählt wird. Sie halte das Projekt zwar für einen Erfolg, die für die Stimmabgabe nötige Bürgerkarte sei allerdings "noch nicht ausreichend akzeptiert".
Im Mai 2009 hatten rund 2.200 Studenten die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe genutzt. Die Kosten lagen mit insgesamt 1,5 Mio. Euro bei knapp 700 Euro pro abgegebener Stimme, kritisierte Musiol. Sie habe deshalb dem Rechnungshof eine Prüfung des Projekts empfohlen.