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Eckpunkte des neuen ORF-Gesetz
23.02.2010
Die Regierung hat sich endlich auf ein neues ORF-Gesetz geeinigt.
Seit Wochen hat die Regierung um eine Einigung im ORF-Gesetz gerungen, das eigentlich zum großen Teil bereits im November akkordiert gewesen wäre. Im Folgenden eine Auflistung der wesentlichen Eckpunkte des neuen ORF-Gesetzes:
GEBÜHRENREFUNDIERUNG:
160 Millionen, verteilt auf vier
Jahre, bekommt der ORF an zusätzlichen Gebührengeldern zugesprochen. 2010
und 2011 fließen jeweils 50 Mio. Euro aus dem Titel der Gebührenrefundierung
an den Sender, 2012 und 2013 sind es jeweils 30 Mio Euro. Voraussetzung soll
allerdings sein, dass die Struktur- und Sparmaßnahmen in den Augen der neuen
Medienbehörde ausreichend erfüllt worden sind.
GEBÜHREN:
Werden künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt.
Über die Rechtmäßige Verwendung der Gelder wacht die neue Medienbehörde.
GREMIEN:
Trotz Forderungen des Rechnunghofes gab es keinerlei
Änderung bei Publikums- und Stiftungsrat. Auch die teure Faxwahl für sechs
Vertreter der Hörer- und Sehervertretung wurde nicht abgeschafft. Der
Stiftungsrat muss allerdings künftig in wesentlichen finanziellen Fragen
Kompetenzen an die neue Medienbehörde abgeben.
MEDIENBEHÖRDE:
Der ORF ist künftig der Kontrolle einer neu
zu schaffenden Medienbehörde unterworfen. Diese muss Spar- und
Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld absegnen und entscheidet auch darüber,
ob diese ausreichend erfüllt worden sind. In der Behörde wird für diese
Vorhaben eine Prüfkommission eingesetzt, in der Betriebswirte sitzen werden.
Die Medienbehörde soll nach Vorhaben der Regierung weisungsfrei werden,
wofür im Parlament allerdings die Zustimmung der Opposition notwendig wird,
weil es sich um Verfassungsmaterie handelt. Ausgewählt werden die fünf
Behördenmitglieder freilich von der Regierung.
DIREKTORIUM:
Während Publikums- und Stiftungsrat gleichbleiben,
wird das ORF-Direktorium in der nächsten Funktionsperiode von sechs auf vier
Köpfe verkleinert.
FRAUENQUOTE:
45 Prozent weibliche Kandidatinnen in neu besetzte
Jobs. Von der Frauenquote ausgenommen sind allerdings die ORF-Gremien und
-Geschäftsführung.
KINOFILME
Die Filmwirtschaft darf aufatmen: Teil des Auftrages,
der mit der Gebührenrefundierung verknüpft ist, ist die Aufrechterhaltung
der Filmförderung. 5,9 Millionen Euro jährlich muss der ORF zur
Mitfinanzierung von Kinofilmen bereitstellen.
FILME und SERIEN:
Der ORF muss den Anteil der österreichischen
Produktionen im Gegenzug für die Gebührenrefundierung kontinuierlich erhöhen.
KULTUR- UND INFORMATIONSSPARTENKANAL:
TW 1 wird umgebaut und ein
Spartenkanal nach Vorbild der deutschen Programme "Bayern alpha oder
"Phönix". Auch diese Auflage ist an die Gebührenrefundierung geknüpft.
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will den Sender, der unter dem Namen
"Info+" läuft, 2011 im regelmäßigen Sendebetrieb on Air haben. Abgesichert
wird damit auch ORF Sport splus.
RADIO SYMPHONIE ORCHESTER:
Das ORF-eigene Musikorchester (RSO)
kann weiter erhalten werden. Die zusätzlichen Gelder aus der
Gebührenrefundierung sind unter anderem zweckgebunden für das RSO zu
verwenden.
"REGIONALWERBUNG":
Die Möglichkeit, bezahlte regionale
Kooperationen und Bewerbungsmöglichkeiten in den "Bundesland heute"-Fenstern
durchzuführen, ist nicht im Gesetz enthalten. Im Parlament könnte das von
Verlegern und privaten Mitbewerbern als "Regionalwerbung" heftig kritisierte
Vorhaben wieder Thema werden.
ONLINE-WERBUNG:
Die Einnahmen werden mit zwei Prozent der
Gebühreneinnahmen gedeckelt. Verlegerwünsche nach einem Verbot von
Billigtarifen oder Kombinationsangeboten mit Radio und Fernsehen blieben
unberücksichtigt. Der ORF will hier noch Gespräch mit Mitbewerbern führen.
PRODUCT PLACEMENT:
Grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind
unter bestimmten Auflagen - Tabak und Alkohol dürfen etwa nicht beworben
werden - Kinofilme, Fernsehfilme und -serien sowie Sportsendungen und
Sendungen der leichten Unterhaltung. Die Ausnahme gilt nicht für
Kindersendungen.