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Eckpunkte des neuen ORF-Gesetz

23.02.2010

Die Regierung hat sich endlich auf ein neues ORF-Gesetz geeinigt.

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Seit Wochen hat die Regierung um eine Einigung im ORF-Gesetz gerungen, das eigentlich zum großen Teil bereits im November akkordiert gewesen wäre. Im Folgenden eine Auflistung der wesentlichen Eckpunkte des neuen ORF-Gesetzes:

GEBÜHRENREFUNDIERUNG:
160 Millionen, verteilt auf vier Jahre, bekommt der ORF an zusätzlichen Gebührengeldern zugesprochen. 2010 und 2011 fließen jeweils 50 Mio. Euro aus dem Titel der Gebührenrefundierung an den Sender, 2012 und 2013 sind es jeweils 30 Mio Euro. Voraussetzung soll allerdings sein, dass die Struktur- und Sparmaßnahmen in den Augen der neuen Medienbehörde ausreichend erfüllt worden sind.

GEBÜHREN:
Werden künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt. Über die Rechtmäßige Verwendung der Gelder wacht die neue Medienbehörde.

GREMIEN:
Trotz Forderungen des Rechnunghofes gab es keinerlei Änderung bei Publikums- und Stiftungsrat. Auch die teure Faxwahl für sechs Vertreter der Hörer- und Sehervertretung wurde nicht abgeschafft. Der Stiftungsrat muss allerdings künftig in wesentlichen finanziellen Fragen Kompetenzen an die neue Medienbehörde abgeben.

MEDIENBEHÖRDE:
Der ORF ist künftig der Kontrolle einer neu zu schaffenden Medienbehörde unterworfen. Diese muss Spar- und Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld absegnen und entscheidet auch darüber, ob diese ausreichend erfüllt worden sind. In der Behörde wird für diese Vorhaben eine Prüfkommission eingesetzt, in der Betriebswirte sitzen werden. Die Medienbehörde soll nach Vorhaben der Regierung weisungsfrei werden, wofür im Parlament allerdings die Zustimmung der Opposition notwendig wird, weil es sich um Verfassungsmaterie handelt. Ausgewählt werden die fünf Behördenmitglieder freilich von der Regierung.

DIREKTORIUM:
Während Publikums- und Stiftungsrat gleichbleiben, wird das ORF-Direktorium in der nächsten Funktionsperiode von sechs auf vier Köpfe verkleinert.

FRAUENQUOTE:
45 Prozent weibliche Kandidatinnen in neu besetzte Jobs. Von der Frauenquote ausgenommen sind allerdings die ORF-Gremien und -Geschäftsführung.

KINOFILME
Die Filmwirtschaft darf aufatmen: Teil des Auftrages, der mit der Gebührenrefundierung verknüpft ist, ist die Aufrechterhaltung der Filmförderung. 5,9 Millionen Euro jährlich muss der ORF zur Mitfinanzierung von Kinofilmen bereitstellen.

FILME und SERIEN:
Der ORF muss den Anteil der österreichischen Produktionen im Gegenzug für die Gebührenrefundierung kontinuierlich erhöhen.

KULTUR- UND INFORMATIONSSPARTENKANAL:
TW 1 wird umgebaut und ein Spartenkanal nach Vorbild der deutschen Programme "Bayern alpha oder "Phönix". Auch diese Auflage ist an die Gebührenrefundierung geknüpft. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will den Sender, der unter dem Namen "Info+" läuft, 2011 im regelmäßigen Sendebetrieb on Air haben. Abgesichert wird damit auch ORF Sport splus.

RADIO SYMPHONIE ORCHESTER:
Das ORF-eigene Musikorchester (RSO) kann weiter erhalten werden. Die zusätzlichen Gelder aus der Gebührenrefundierung sind unter anderem zweckgebunden für das RSO zu verwenden.

"REGIONALWERBUNG":
Die Möglichkeit, bezahlte regionale Kooperationen und Bewerbungsmöglichkeiten in den "Bundesland heute"-Fenstern durchzuführen, ist nicht im Gesetz enthalten. Im Parlament könnte das von Verlegern und privaten Mitbewerbern als "Regionalwerbung" heftig kritisierte Vorhaben wieder Thema werden.

ONLINE-WERBUNG:
Die Einnahmen werden mit zwei Prozent der Gebühreneinnahmen gedeckelt. Verlegerwünsche nach einem Verbot von Billigtarifen oder Kombinationsangeboten mit Radio und Fernsehen blieben unberücksichtigt. Der ORF will hier noch Gespräch mit Mitbewerbern führen.

PRODUCT PLACEMENT:
Grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter bestimmten Auflagen - Tabak und Alkohol dürfen etwa nicht beworben werden - Kinofilme, Fernsehfilme und -serien sowie Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung. Die Ausnahme gilt nicht für Kindersendungen.

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