Flüchtlinge

Ein-Euro-Jobs: Kurz legt Gesetz-Entwurf vor

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Neuankömmlinge sollen die volle Mindestsicherung erst nach 5 Jahren erhalten.

Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat erste Entwürfe zur Verschärfung der Ausländergesetzgebung an den Koalitionspartner SPÖ übermittelt. Enthalten seien darin die Pläne für verpflichtende Ein-Euro-Jobs, das Recht auf Deutschkurse, eine schärfere Integrationsvereinbarung sowie die Kürzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, teilte ein Sprecher des Ministers am Samstag mit.

Das Integrationsgesetz soll ein Sammelgesetz werden, das in mehrere Bereiche eingreift. Die Gesetzestexte wurden von der Sektion Integration des Ministeriums in den letzten Monaten erarbeitet. Zielgruppe sind laut Ministerium dauerhaft niedergelassene Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige. Als Ziel definierte Kurz, im zweiten Halbjahr gemeinsam mit der SPÖ einen fertigen Entwurf zu verhandeln.

Im Vorschlag enthalten ist sowohl ein Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs für anerkannte Flüchtlinge, als auch die Mitwirkungspflicht an Deutsch- und Wertekursen mit bundeseinheitlichen Sanktionen. Kurz will auch eine Reduktion der bedarfsorientierten Mindestsicherung für Neuankömmlinge. Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt wäre laut Vorlage die Schwelle für den vollen Bezug.

Die verpflichtende gemeinnützige Beschäftigung für Flüchtlinge - Stichwort Ein-Euro-Jobs - sieht laut Ministerium Tätigkeiten vor, "die den Wettbewerb nicht verzerren und im öffentlichen gemeinnützigen Bereich angesiedelt sind". Etwa im Bereich der Pflege und der Instandhaltung öffentlicher Flächen und Infrastruktur. Auch die Unterstützung bei der Betreuung von Asylwerbern und die Mitwirkung in Sozialeinrichtungen der Gemeinde, sowie Aufgaben in der örtlichen Gemeindeverwaltung, sind vorgesehen.

Die Integrationsvereinbarung soll - gerichtet an Drittstaatsangehörige - um das Erlangen von Wertekenntnissen und strengere Kontrollen von Sprachkenntnissen ergänzt werden. Gegen die Verteilung problematischer Schriften will er bei jenen ansetzen, die sie durchführen - also etwa bei Salafisten, die im Fokus der Staatsschützer stehen und die öffentliche Ordnung stören könnten. Auch "Maßnahmen gegen Symbole zur Errichtung einer Gegengesellschaft" sind in den ersten Entwürfen vorgesehen.

Beim Umgang mit der Vollverschleierung sind laut Kurz weiterhin "mehrere Varianten möglich", wie etwa ein Verbot im öffentlichen Raum sowie eines nur in öffentlichen Gebäuden.

Noch nicht im Gesetzesvorschlag enthalten sind gesetzliche "Anschlussstücke", etwa was eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern bei der Mindestsicherung vorsieht, sowie im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
 

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