Gesetzesreform
Einbürgerungs-Zahlen fast halbiert
12.05.2010
Die Novellen haben das Staatsbürgerschaftsgesetz rigider gemacht. Mehr neue Österreicher gibt es nur in Kärnten und Vorarlberg.
Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Vorjahr fast halbiert. Von Jänner bis März wurde insgesamt 1.146 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Das ist laut aktuellen Daten der Statistik Austria ein Minus von 46,4 Prozent. Im ersten Quartal 2009 gab es 2.140 Einbürgerungen. 2006 waren es zum Vergleich noch neunmal (10.695) so viele wie heuer. Seit dem wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz zweimal novelliert und an strengere Voraussetzungen knüpft. Fast 40 Prozent der eingebürgerten Personen sind bereits in Österreich geboren.
Kärnten dagegen mit großem Plus
In fast allen
Bundesländern wurden von Jänner bis März weniger Einbürgerungsbescheide
ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Einzige Ausnahmen waren Kärnten mit
einem Plus von 29,3 Prozent und Vorarlberg, wo um 15,5 Prozent mehr
Staatsbürgerschaften verliehen wurden. Den stärksten Rückgang wies das
Burgenland mit nur einem Einbürgerungsfall (-97,9 Prozent) auf, gefolgt von
Niederösterreich (-66,5 Prozent), Wien (-64,9 Prozent) und Oberösterreich
(-42,2 Prozent).
Fast 40% schon hier geboren
Knapp zwei Fünftel der eingebürgerten
Personen (38,8 Prozent) sind bereits in Österreich geboren. Unter den
insgesamt 63 Herkunftsländern war laut Statistik Austria Bosnien und
Herzegowina mit 316 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus der Türkei
kamen 181, aus Serbien 157 und aus Kroatien 91 Neo-Österreicher. 53
eingebürgerte Personen waren zuvor Staatsangehörige des Kosovo, es folgen
Ägypten (33), Mazedonien (32), Deutschland (25), Polen (25) und der Iran
(21).
Der Großteil der Einbürgerungen erfolgte wegen eines mindestens zehnjährigen Wohnsitzes in Österreich (219 Personen). Aufgrund eines Rechtsanspruches wurden insgesamt 507 Personen eingebürgert, darunter 183 nach mindestens vier- bzw. sechsjährigem Wohnsitz und aus weiteren besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, 154 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes und nachhaltiger Integration, und weitere 117 Personen (aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder mit einem Österreicher. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 409 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger.