Gesundheitsreform:

Einigung Bund, Länder und Sozialversicherung

11.12.2012

Sanktionen entscheidet in letzter Konsequenz Bundesregierung.

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Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich am Dienstag in knapp achtstündigen Verhandlungen auf die Gesundheitsreform geeinigt. Kern der Vereinbarung ist ein "partnerschaftliches Zielsteuerungsmodell". Damit wollen die Vertragspartner die niedergelassenen Ärzte und die Spitäler künftig gemeinsam planen, steuern und damit auch finanzieren. Für den Fall, dass sich ein Partner nicht an getroffene Vereinbarungen halten sollte, sind Sanktionen vorgesehen, über die in letzter Konsequenz die Bundesregierung entscheiden würde.

Geeinigt hat man sich konkret auf zwei Bund-Länder-Vereinbarungen - eine zur Zielsteuerung und die zweite zur Finanzierung des Gesundheitswesens. Nach der Absegnung durch die Landeshauptleutekonferenz am 19. Dezember sollen die 15a-Vereinbarungen im kommenden Jahr von den Landtagen und vom Nationalrat beschlossen werden und dann Anfang 2014 in Kraft treten.

Kostendämpfung von 3,4 Milliarden angestrebt
Mit dem "partnerschaftlichen Zielsteuerungsmodell" wollen Bund, Länder und Sozialversicherung den Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen. Alle Verhandler betonten am Dienstagnachmittag bei der Präsentation, dass weiterhin mehr Geld in das Gesundheitswesen fließen wird und keine Einsparungen vorgenommen werden. Ziel ist es, den Kostenanstieg von jährlich 5,2 Prozent bis 2016 auf das angenommene BIP-Wachstum von 3,6 Prozent zu reduzieren. Daraus ergeben sich Ausgabendämpfungen bis 2016 von insgesamt 3,43 Milliarden Euro (Länder 2,058 Mrd., Sozialversicherung 1,372 Mrd. Euro).

Um in Zukunft vermehrt auf Prävention zu setzten, wird auf Landesebene ein gemeinsamer Gesundheitsförderungsfonds eingerichtet. Dieser wird mit insgesamt 150 Millionen Euro für zehn Jahre dotiert. Über die Mittelverwendung entscheidet die jeweilige Landeszielsteuerungskommission.

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