Bei Gewalt & Stalking
"Einstweillige Verfügung" bald gratis
16.06.2013
Justizministerin Karl startet eine neue Offensive: Tritt ab 1. Juli in Kraft.
Fast jede zweite Frau wurde schon einmal geschlagen, jede Dritte laut Frauenbarometer sexuell belästigt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) greift jetzt ein: Sie macht einstweilige Verfügungen in Fällen von Stalking oder Gewalt kostenlos. Aktuell muss man dafür beim Bezirksgericht zwischen 21 und 97 Euro zahlen, je nach Streitwert – und pro Instanz. Beeinsprucht der Täter das Urteil, kann das schon mehrere Hundert Euro kosten. Die neue Regelung wurde bereits am Mittwoch vom Nationalrat abgesegnet und tritt mit 1. Juli in Kraft.
Einheitliche Gewalt-Standards kommen
„Als weiteren Schritt ratifizieren wir nun ein internationales Übereinkommen, das in ganz Europa ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden kann“, kündigt Karl weitere Maßnahmen an. Im Rahmen dieses Übereinkommens des Europarates werden in Staaten wie Deutschland, Frankreich, Finnland, Luxemburg oder Griechenland einheitliche Standards zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt gesetzt.
Ein Jahr nach Inkrafttreten wird ein Expertenkomitee eingesetzt, um auch Österreich bei der Umsetzung zu überwachen.
Karl musste zuletzt herbe Kritik einstecken, weil sie Po-Grapschen auch künftig nicht strafrechtlich verfolgen will. Eine Expertengruppe evaluiert gerade, ob Grapschen ins Strafrecht aufgenommen werden sollte. Bei Sexualdelikten hingegen wurde eine Anhebung der Strafen bereits beschlossen.