Nationalrat
Elektronische Fußfessel kommt
09.07.2010
Die Nationalrat beschloss einstimmig, dass die Haft auch künftig außerhalb der Gefängnismauern absolviert werden kann.
Der Nationalrat hat am Freitagabend beschlossen, dass Haft künftig auch außerhalb der Gefängnismauern absolviert werden kann. Möglich wird dies über die Einführung der elektronischen Fußfessel, für die es Zustimmung aller Fraktionen gab. Eingesetzt werden soll sie sowohl in der Straf- als auch in der Untersuchungshaft.
Fußfessel bei maximal einem Jahr Strafe
Grundsätzlich kommt
diese Form des elektronisch überwachten Hausarrests für Personen infrage,
die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht
übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem ein geregelter Arbeitsablauf.
Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkommt, muss etwa einer gemeinnützigen
Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten
Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen.
Einstimmigkeit gab es auch für Entschließungsantrag, wonach es innerhalb von zwei Jahren eine Evaluierung von Anwendung und Vollzug der Maßnahme geben soll.
Positives Echo
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V)
begrüßte die Neuregelung. "Ich freue mich sehr, dass es jetzt hoffentlich ab
September ein neues Zeitalter im österreichischen Strafvollzug gibt", sagte
sie.
Auch quer durch die Fraktionen war das Echo positiv. Heribert Donnerbauer (V) versprach sich die Senkung der Rückfallhäufigkeit, Hannes Jarolim (S) soziale Integration, Albert Steinhauser (G) erhöhte Resozialisierungschancen. Walter Rosenkranz (F) pochte allerdings auf die Überprüfung der Maßnahme inklusive ihrer technischen Handhabbarkeit. Ewald Stadler (B) forderte, Einschränkungen bei Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt nicht nur in der Ausschussfeststellung, sondern im Gesetz festzuschreiben.