BAWAG
Elsner am Montag wieder vor Gericht
18.12.2015BAWAG will Pensionsabfindung von 6,8 Mio. Euro zurück.
Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner steht am nächsten Montag wieder als Angeklagter vor Gericht. Der heute 80-jährige Ex-Banker wird aber nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sondern von seinem früheren Arbeitgeber. Die BAWAG als Privatbeteiligte im Verfahren hat eine Subsidiaranklage erhoben, weil sie auf diesem Weg von Elsner die Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückholen will.
Elsner bei Prozess anwesend
Elsner werde zum Prozess kommen, sagte dessen Anwalt Andreas Stranzinger auf Anfrage der APA. Die Verhandlung unter Leitung von Richter Christian Böhm wurde für Montag, 10 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts angesetzt, wo schon der erste BAWAG-Prozess unter Leitung von Richterin Claudia Bandion-Ortner stattgefunden hat.
Bereits zu 10 Jahren Haft verurteilt
Der frühere BAWAG-Generaldirektor war im ersten BAWAG-Verfahren bereits rechtskräftig zu 10 Jahren Haft, der Höchststrafe für Untreue, verurteilt worden. Er wurde nach viereinhalb Jahren Gefängnis 2011 für haftunfähig erklärt und entlassen. Elsner war der einzige BAWAG-Angeklagte, der hinter Gitter kam. Er hält sich seit Jahren im bayrischen Kurort Bad Reichenhall auf. Gerichtlichen Ladungen in Österreich, etwa während des zweiten BAWAG-Prozesses, war er nicht gefolgt.
BAWAG will Pensionsabfindung Elsners zurück
Der Oberster Gerichtshof (OGH) hatte im Dezember 2010 Teile des erstinstanzlichen BAWAG-Urteils von Richterin Claudia Bandion-Ortner aufgehoben: Der inkriminierte Betrug in Bezug auf Elsners Pensionsabfindung fiel weg, nur die Untreue blieb. Die Staatsanwaltschaft hat auf eine weitere Verfolgung Elsners im Anklagepunkt Betrug verzichtet, da dieser ohnehin schon die Höchststrafe bekommen hatte. Nicht so die im Verfahren als Privatbeteiligte auftretende BAWAG: Mittels einer Subsidiaranklage hält sie die Anklage aufrecht. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Betrugs droht Elsner aber keine neue Haftstrafe mehr, sondern die BAWAG könnte dann damit die Pensionsabfindung zurückbekommen, die Elsner im Zuge seiner Pensionierung erhalten hatte. Der damalige Banker hatte sich damit eine Villa in Südfrankreich gekauft.
Elsner gegen Flöttl
Elsner pocht seit Jahren darauf, dass die BAWAG-Gelder vom Investor Wolfgang Flöttl nicht verspekuliert worden seien, sondern wirft Flöttl vor, er habe das Geld eingesteckt. Flöttl weist diese Vorwürfe zurück. Flöttl war im zweiten BAWAG-Prozess von Richter Böhm freigesprochen worden.