Der Ex-BAWAG-Chef sieht u.a. sein Recht auf ein faires Verfahren im BAWAG-Prozess verletzt.
Mit mittlerweile drei Beschwerden beschäftigt der in Untersuchungshaft sitzende Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner den Verfassungsgerichtshof. Zwei von ihnen stehen auf der Tagesordnung der Herbst-Session ab kommendem Montag. Ausdrücklich betont der VfGH, dass seine Verfahren das laufende BAWAG-Verfahren nicht beeinflussen, die Hauptverhandlung in der Causa "BAWAG" läuft weiter.
Beschwerde Nr 1
In der ersten Beschwerde behauptet Elsner, dass
seine Rechte auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung im
BAWAG-Prozess nicht gewährleistet seien, obwohl sie durch die
Menschenrechtskonvention garantiert sein sollten. Durch "gerichtsnotorische
Pressemitteilungen" werde das Strafverfahren beeinflusst und die
Unschuldsvermutung verletzt. Hinter der Berichterstattung vor allem vor
Prozessbeginn vermutet der Ex-Banker einen Beamten, der "in Verletzung des
Amtsgeheimnisses" Informationen aus dem Landesgericht bzw. der
Staatsanwaltschaft an die Medien weitergegeben habe.
Beschwerde Nr 2
In der Herbst-Session beraten die 14
Verfassungsrichter auch über die zweite Beschwerde. In dieser beklagt
Elsner, dass seine verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte auf Freiheit
und Sicherheit verletzt worden seien, weil er von Frankreich nach Österreich
überstellt und anschließend festgenommen und angehalten wurde.
In der dritten Beschwerde behauptet Elsner, seine Vorführung vor den Banken-U-Ausschuss sei rechtswidrig gewesen.