Hier finden Sie die Chronologie der bisherigen Ereignisse rund um Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Frankreich.
21. August:
Elsner bricht laut seinem Anwalt Wolfgang Schubert angeblich in seiner Nobelvilla in Südfrankreich zusammen.
Elsner kommt in den folgenden Tagen einem Vernehmungstermin in Wien nicht nach. Er macht dafür gesundheitliche Gründe geltend In der Staatsanwaltschaft Wien "schrillen die Alarmglocken".
6. September:
Der ÖGB bringt im Zusammenhang mit der BAWAG-Causa seine Klage ein, unter anderem auch gegen Elsner.
13. September:
Rätselraten um Elsner-Gesundheit: Laut einem Magazinbericht macht Elsner einen sehr agilen Eindruck.
Staatsanwaltschaft Wien beantragt Europäischen Haftbefehl. Die Justiz zweifelt nach Medienberichten am schlechten Gesundheitszustand Elsners und sieht Fluchtgefahr. Auch der Tatverdacht hat sich erhärtet.
14. September:
Elsner wird am Vormittag in seiner französischen Villa in Mougins von der Finanzbrigade der Gerichtspolizei von Nizza verhaftet.
Heimische Spitzenpolitiker und ÖGB-Chef Hundstorfer sind befriedigt, Genugtuung auch in Bank-Belegschaft.
15. September:
Der französische Generalstaatsanwalt in Aix-en-Provence ordnet die "Übergabehaft" an die Wiener Justiz an.
Elsner wird in die Justizanstalt Marseille verlegt, wo es eine entsprechend ausgestattete Krankenstation gibt.
20. September:
Französische Justiz setzt die Anhörung Elsners für 25. September an. Wegen des angeschlagenen Gesundheitszustands wird die Anhörung im Spital erfolgen. Über die Auslieferung Elsners nach Österreich soll nun erst am 27. September entschieden werden.
25. September:
Elsner wird verhört.
27. September:
Gericht vertagt Entscheidung über Auslieferung Elsners nach Österreich auf 29. September. Staatsanwalt dafür, Verteidiger aus humanitären und rechtlichen Gründen dagegen.
29. September:
Gericht prinzipiell für Auslieferung, setzt definitive Entscheidung aber bis 17. Oktober aus. Elsner bis dahin gegen Kaution von 1 Mio. Euro frei, muss bis 4. Oktober Reisedokumente hinterlegen, bis 10. Oktober soll Arzt Rücktransportfähigkeit klären.
4. Oktober:
Der Geschäftsmann Martin Schlaff erlegt die Kaution für seinen Freund. Elsner nutzt dies, um zunächst in seine Villa zurückzukehren, von wo aus er rasch in ein Privatspital in Mougin gebracht wurde. Seine Anwälte nannten die "Medienhatz" gegen ihren Mandanten als Auslöser für Elsners Abreise. Der Transport zurück nach Mougin sei auch nicht unter besseren Bedingungen erfolgt als die Fahrt bei seiner Verhaftung, stellte der Staatsanwalt bei der nächsten Verhandlung trocken fest.
10. Oktober
Das amtliche Gutachten liegt vor und bescheinigt Elsner "a priori" Transportfähigkeit. Die Republik Österreich ist auch bereit, eine Flugambulanz zu organisieren, also sollte der Österreicher rasch wieder heimgebracht werden, so das Plädoyer des Staatsanwalts bei der dritten Verhandlung am 17. Oktober. Anwalt Baudoux wollte aber nicht so schnell aufgeben und legte zwei Schreiben von zwei Kardiologen aus dem privaten Spital vor, wonach sich Elsners Zustand verschlechtert habe und ein Transport ein hohes Risiko darstellen würde.
19. Oktober:
Dem folgt das Gericht von Aix-en-Provence nicht und verfügt mit Urteil Elsners sofortige Überstellung nach Österreich. Sein Anwalt legte Berufung ein, was Elsners Heimtransport abermals verzögerte.
29. November
Das französische Höchstgericht, die "Cour de Cassation", hat die Berufung gegen die Auslieferung des ehemaligen BAWAG-Chefs Helmut Elsner nach Österreich abgewiesen. Der Ex-BAWAG-Chef Elsner soll nach Österreich ausgeliefert werden. Elsner hat sich allerdings kurz nach dem Gerichtsentscheid ins Spital einliefern lassen.