Berufungsverhandlung
Plastiksackerl-Affäre geht ins Finale
09.11.2009
Beim "Geldgeschenk" des früheren BAWAG-Chefs Elsner an Ex-Konsum-Chef Gerharter geht es jetzt nur mehr um die Strafhöhe.
Ein Teilaspekt des BAWAG-Prozesses, der im Juli 2007 in erster Instanz zu Ende gegangen ist, wird kommenden Montag strafgerichtlich endgültig erledigt. Es geht um die 600.000 Euro, die Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner dem früheren Konsum-Chef Hermann Gerharter zur Bestreitung offener Prozesskosten in einem Plastiksackerl zugesteckt haben soll. Dass es sich dabei um Untreue zulasten der BAWAG gehandelt hat, hat der Oberste Gerichtshof bereits Anfang September 2009 festgestellt. Nun muss das Wiener Oberlandesgericht über die Strafhöhen entscheiden.
Elsner und Gerharter beriefen
Elsner war in dieser Causa zu
zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, Gerharter kam mit
zwei Jahren teilbedingt davon. 18 Monate wurden Gerharter auf Bewährung
nachgesehen, sechs hätte er gemäß der Entscheidung des Erstgerichts zu
verbüßen. Sowohl Elsner als auch Gerharter meldeten dagegen Strafberufung
an. Der ebenfalls in die Plastiksackerl-Affäre verwickelte Ex-BAWAG-Vorstand
Peter Nakowitz hat dagegen seine gänzlich zur Bewährung ausgesetzte Strafe
von 15 Monaten Haft nicht weiter bekämpft.
Für Elsner wird sich nichts ändern
Sollte das OLG nun
die über Elsner verhängte Haftstrafe bestätigen, wäre ihm die in der U-Haft
abgesessene Zeit auf diese anzurechnen. Elsner befindet sich seit seiner
Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 in U-Haft,
weshalb die zweieinhalb Jahre als zur Gänze verbüßt anzusehen wären. Dennoch
gehen Justizexperten davon aus, dass Elsner in jedem Fall weiter in U-Haft
bleiben wird: Nach wie vor nicht rechtskräftig sind die neuneinhalb Jahre,
zu denen Elsner im Zusammenhang mit dem BAWAG-Desaster wegen Untreue,
schweren Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt wurde.