Berufungsverhandlung

Plastiksackerl-Affäre geht ins Finale

09.11.2009

Beim "Geldgeschenk" des früheren BAWAG-Chefs Elsner an Ex-Konsum-Chef Gerharter geht es jetzt nur mehr um die Strafhöhe.

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© APA/ Schlager
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Ein Teilaspekt des BAWAG-Prozesses, der im Juli 2007 in erster Instanz zu Ende gegangen ist, wird kommenden Montag strafgerichtlich endgültig erledigt. Es geht um die 600.000 Euro, die Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner dem früheren Konsum-Chef Hermann Gerharter zur Bestreitung offener Prozesskosten in einem Plastiksackerl zugesteckt haben soll. Dass es sich dabei um Untreue zulasten der BAWAG gehandelt hat, hat der Oberste Gerichtshof bereits Anfang September 2009 festgestellt. Nun muss das Wiener Oberlandesgericht über die Strafhöhen entscheiden.

Elsner und Gerharter beriefen
Elsner war in dieser Causa zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, Gerharter kam mit zwei Jahren teilbedingt davon. 18 Monate wurden Gerharter auf Bewährung nachgesehen, sechs hätte er gemäß der Entscheidung des Erstgerichts zu verbüßen. Sowohl Elsner als auch Gerharter meldeten dagegen Strafberufung an. Der ebenfalls in die Plastiksackerl-Affäre verwickelte Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz hat dagegen seine gänzlich zur Bewährung ausgesetzte Strafe von 15 Monaten Haft nicht weiter bekämpft.

Für Elsner wird sich nichts ändern
Sollte das OLG nun die über Elsner verhängte Haftstrafe bestätigen, wäre ihm die in der U-Haft abgesessene Zeit auf diese anzurechnen. Elsner befindet sich seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 in U-Haft, weshalb die zweieinhalb Jahre als zur Gänze verbüßt anzusehen wären. Dennoch gehen Justizexperten davon aus, dass Elsner in jedem Fall weiter in U-Haft bleiben wird: Nach wie vor nicht rechtskräftig sind die neuneinhalb Jahre, zu denen Elsner im Zusammenhang mit dem BAWAG-Desaster wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt wurde.

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