Eltern-Proteste

Streit um Kruzifix in der Klasse

03.12.2013

Eltern einer Schule in Wien-Neubau streiten sich um Kreuze in Klassenzimmern.

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Das Land hat einen religiösen Aufreger: Einmal mehr machen Eltern – diesmal in einer Schule in Wien – mobil gegen das „mutwillige Anbringen der Klassenkruzifixe“. Der Vorwurf: Im Mai hat die Mutter eines Schulkindes durchgesetzt, dass die Kruzifixe in allen Klassen abmontiert wurden, weil weniger als die Hälfte der Schüler als „Christen“ gemeldet waren (Rechtsgrundlage siehe unten); in fünf Klassen wurden dort jetzt aber wieder Kreuze aufgehängt.

Unterstützt werden die Kruzifix-Gegner der Volksschule in Wien-Neubau von prominenter Seite: von ORF-„Science Buster“ Heinz Oberhummer, Ex-Professor an der TU und Obmann des Vereins „Religion ist Privatsache“: „Das Kruzifix in Schulklassen ist ein Zeichen dafür, wer dort das Sagen hat.“

»Kirche hat noch immer viel Einfluss in Österreich«
„Uns wurde jegliche Begründung dafür seitens der Schule und des Stadtschulrats verwehrt“, erklärt Oberhummer im ÖSTERREICH-Gespräch. Einmal mehr zeige sich, welche Macht die Kirche in Österreich habe. „Religiöse Zeichen haben in öffentlichen Gebäuden nichts verloren, auch wenn uns das der Vatikanstaat gerne vorschreiben will“, wettert der Physik-Professor.

»Den Eltern ist das Thema eigentlich ziemlich egal«
Der Wiener Stadtschulrat weist die Vorwürfe, die Kreuze wären mutwillig wieder aufgehängt worden, zurück: „Der Elternverein ist im Clinch mit drei Kruzifixgegnern. Der Mehrheit des Elternvereins ist aber das Kreuz völlig egal.“ Die Kruzifixe hängen in Klassen, wie es das Gesetz vorschreibe.

Das sagt das Gesetz: Kreuz bei Christen-Mehrheit

In ganz Österreich müssen per Bundesgesetz (§2b Absatz 1 Religionsunterrichtsgesetz BGBl. Nr. 190/1949) Kreuze in Klassenzimmern angebracht werden, sofern mehr als 50 Prozent der Schüler an der betreffenden Schule einer anerkannten christlichen Glaubensgemeinschaft angehören. Man kann also nicht frei entscheiden.

Sind es etwa in einer Klasse weniger, können die Eltern je nach Schulvereinbarung mitbestimmen, ob das Kreuz doch hängen bleibt.
Im Gericht kommt – aber nicht zwingend – ein Kruzifix neben zwei Kerzen bei der Vereidigung von Zeugen zur Anwendung (§4 Eidgesetz StGBl.).

C. Mierau

 

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