Elternvereine kritisieren, dass ihre Kinder am Tag des Lehrerstreiks nicht beaufsichtigt werden.
Die Schulen bleiben am Protesttag der Lehrer am Donnerstag, 23. April, geschlossen. Armin Peyker ist darüber verärgert und stellt sich die Frage, wohin mit dem Kind? „Wir und andere Eltern überlegen, wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht zu klagen. Ich sehe nicht ein, dass sich meine Frau oder ich einen Urlaubstag nehmen sollen, nur weil die Herrschaften streiken müssen“, so der Vater eines Volksschulkindes im Gespräch mit ÖSTERREICH.
Amtshaftungsklage gegen Republik
Laut Andreas Ehlers vom Wiener
Elternverein besteht die Möglichkeit, eine Amtshaftungsklage gegen die
Republik einzubringen. „Eltern müssen sich zwischen Kind und Arbeitsplatz
entscheiden.“
Keiner Aufsichtspflicht?
Das Bildungsressort geht aber davon aus,
dass die Schulleiter ihre gesetzliche Verantwortung wahrnehmen und eine
Kinderbetreuung über Horte organisieren. Anders die Gewerkschaft, die von
„keiner Aufsichtspflicht" spricht.