Rechtliche Schritte
Entacher kämpft gegen seine Abberufung
28.01.2011
Ex-Generalstabschef schickte Darabos eine "Remonstration".
Ex-Generalstabschef Edmund Entacher setzt nun rechtliche Schritte gegen seine - bisher nur mündlich erfolgte - Absetzung
. Wie der "Kurier" berichtet, hat er Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) per Einschreibebrief eine sogenannte Remonstration, eine Einwendung gegen eine mündliche Weisung, zukommen lassen. Dass Bundespräsident Heinz Fischer ihn von der Einwilligung in seine Pensionierung abgehalten haben soll, wurde in der Präsidentschaftskanzlei bestritten.
Laut "Kurier" soll Entacher am vergangenen Montag noch kurz davor gestanden sein, im Konflikt um die Zukunft der Wehrpflicht dem Drängen Darabos' nachzugeben und seine Pensionierung einzureichen. Aus der Präsidentschaftskanzlei sei daraufhin die Order gekommen, nicht zu unterschreiben. Entacher habe dem entsprochen und sei seines Amtes enthoben worden.
Keine Anweisung
Fischer-Sprecherin Astrid Salmhofer bestritt dies gegenüber der APA. "Der Bundespräsident hat keine Order gegeben", betonte sie. "Das entspricht nicht den Tatsachen." Fischer habe von der Abberufung erst am Montagabend aus der APA erfahren, auch davor habe es keine Anweisung gegeben. Mit Entacher habe der Bundespräsident erst am Dienstag gesprochen, als dieser ihm telefonisch von seiner Absetzung berichtete.
Remonstration
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Remonstration übrigens um die jedem Beamten offen stehende Möglichkeit, sich eine mündlich ergangene Weisung schriftlich geben zu lassen, wenn sie dem Beamten rechtswidrig erscheint. Geregelt ist das im Paragraf 44 des Beamtendienstrechtsgesetzes. Dort heißt es: "Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten (...) für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt."