Rechtscausa
Entgegnung
25.08.2010
Über Antrag von Heinz Christian Strache veröffentlichen wir nachstehende
Gegendarstellung
Ab 08.04.2010 wurde über das Internet-Medium oe24.at ein Artikel unter der Überschrift "Strache 'wurde mit Messer attackiert'" veröffentlicht, in dem bezogen auf Heinz-Christian Strache nach dem Zwischentitel "Rapper ist an dem Attentat schuld" unter anderem folgendes behauptet wurde:
"Und (Anmerkung: FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache bei einem Auftritt vor Parlamentsredakteuren) ließ durchblicken, dass er es als unfreundlichen Akt des Innenressorts empfinde, dass die Polizei ihn bei nächtlichen Disco-Touren durch Wiens Szene nicht - wie von ihm verlangt - mit Personenschutz beehre."
Die Behauptungen sind unrichtig. Heinz-Christian Strache hat niemals bei der Polizei oder beim "Innenressort" Personenschutz für "nächtliche Disco-Touren durch Wiens Szene" oder andere Besuche von Nacht- oder Szenelokalen verlangt und auch niemals erklärt (oder auch nur "durchblicken" lassen), dass er die Nichtgewährung von Personenschutz durch die Polizei oder andere öffentliche Dienststellen als "unfreundlichen Akt" des zuständigen Ministeriums empfinde.