Steuerreform
Erben und Schenken wird teurer
12.03.2015
Regierung präsentiert Steuerreform. ÖSTERREICH hat alle Details.
Bei neuer Berechnung über den Verkehrswert sinkt die Grunderwerbssteuer für kleine Häuser bis 150.000 Euro auf 0,5 %.
Die Grunderwerbssteuer soll steigen – was auch Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe in der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Dennoch sollen Erben von kleineren Immos besser aussteigen: Angedacht ist die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von 2 % auf 0,5 % für Vermögenswerte unter 150.000 Euro. Für Werte zwischen 150.000 und 300.000 Euro bleibt der Steuersatz bei 2 %, alles über 300.000 Euro soll mit 3,5 % besteuert werden.
Mehr Steuern: Der Unterschied zwischen dem viel niedrigeren Einheitswert und dem Verkehrswert ist beträchtlich: Beim Vererben eines 240-m²-Einfamilienhauses auf 900 m² Grund im Burgenland ist der Einheitswert 28.100 Euro. Die Grunderwerbssteuer macht daher 1.686 Euro aus. Bei einem Verkehrswert von 420.000 Euro wären 14.700 Euro fällig.
Beispiel 1: Wohnung um
140.000 Euro verschenkt
0,5 % Steuer. 70 m² Wohnung (Feldbach/St), Einheitswert 11.000 €, Verkehrswert 140.000 €.
- Zu zahlen alt: 660 €
- Zu zahlen NEU: 700 €
Beispiel 2: Haus um
270.000 Euro geerbt
2 % Steuer. 400 m² Kleingarten mit Häuschen in Wien.
EW: 16.000 €, VW: 270.000 €
- Zu zahlen alt: 960 €
- Zu zahlen NEU: 5.400 €
Beispiel 3: Haus um
420.000 Euro geerbt
3,5 % Steuer. Einfamilienhaus im Burgenland, 900 m² Grund. EW: 28.100 €, VW: 420.000 €.
- Zu zahlen alt: 1.686 €
- Zu zahlen NEU: 14.700 €
Beispiel 4: Luxushaus um 1,5 Millionen wird vererbt
3,5 % Steuer. Während Erben von kleineren Immobilien besser aussteigen sollen, wird der Steuersatz für Häuser, die einen Verkehrswert von mehr als 300.000 Euro haben, von 2 % auf 3,5 % erhöht.
- Steuer NEU: 52.500 €