Versammlungsgesetz

Erdogan-Shows: Sobotka für Einreiseverbote

07.03.2017

Innenminister will Auftritts- und Einreiseverbote zum Schutz der Menschenrechte

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Um künftig mögliche Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich zu verhindern, will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Versammlungsgesetz ändern. "Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, man kann sich nicht von einem fremden Staat politische Auseinandersetzungen ins Land tragen lassen", erklärte Sobotka am Dienstag gegenüber Radio Ö24 und im Ö1-Morgenjournal.

Einreiseverbote oder Auftrittsverbote
Eine europäische Lösung hält der Innenminister "nicht für durchsetzbar in dieser Situation". Daher brauche es eine von der gesamten Bundesregierung getragene Lösung. Denn es sei den Österreichern nicht zumutbar, dass auch ausländische Wahlkämpfe hier ausgetragen werden, so Sobotka. Durch einen eingefügten Passus in das Versammlungsgesetz solle es künftig möglich sein, Veranstaltungen zu untersagen, wenn dies dem Schutz der Menschenrechte diene und "wenn die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind", so Sobotka. Die in diesem Fall ergriffenen Maßnahmen könnten laut dem Innenminister auch Einreiseverbote oder Auftrittsverbote umfassen.

Auf die Frage, ob er auch dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan die Einreise verbieten würde, meinte Sobotka: "Wenn er als politischer Staatsgast kommt, ist er willkommen", bei einem politische Auftritt, gebe es mehrere Mittel, dies zu untersagen. Er denke aber, es werde reichen, die Veranstaltung zu untersagen. Ob im Extremfall auch ein Einreiseverbot verhängt werde, müssten die Sicherheitskräfte entscheiden.

Sobotka will Versammlungsgesetz ändern
Konkret will Sobotka folgenden Passus in das Versammlungsgesetz einfügen: "Mit Zustimmung der Bundesregierung kann in  Zukunft der Innenminister mit Einvernehmen des Außenministers und die gesamte Bundesregierung einem ausländischen Politiker die Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht der Wahl zu einem inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörper dient, untersagen, wenn dies dem Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention liegenden Menschen- und Grundrechte dient". Diesen Wortlaut werde er nun Experten zukommen lassen, damit relativ schnell das Versammlungsrecht geändert werden könne.
 

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