Eurofighter-U-Ausschuss
Erinnerungslücken bei Karl-Heinz Grasser
19.12.2018
Grasser habe keine Unterlagen aus dem Finanzministerium mitgenommen.
This browser does not support the video element.
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) hatte zu Beginn seiner Befragung im Eurofighter-Untersuchungsausschuss immer wieder Erinnerungslücken. Betont hat er dabei allerdings, dass er keine Akten aus dem Finanzministerium mitgenommen habe. Bei den Unterlagen, die er im Buwog-Prozess angesprochen hatte, handle es sich um seine eigene Vorbereitung für die Befragungen 2006 und 2007.
Unterlagen mitgenommen
Im Buwog-Prozess ließ Grasser kürzlich wissen, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt "einige Unterlagen zu den Eurofightern mitgenommen" habe, "weil damals schon klar war, dass es ein umstrittenes Thema war". Vom Verfahrensrichter auf diese Aussage angesprochen, erklärte der ehemalige Minister nun, er habe damit Bezug genommen auf seine Einvernahme als Auskunftsperson im Dezember 2006 im ersten Eurofighter-U-Ausschuss. Er sei damals der Ansicht gewesen, dass es wohl weitere Einladungen in den Ausschuss geben werde, und dies sei 2007 auch der Fall gewesen. Aus diesem Grund habe er seine Vorbereitungsunterlagen "mitgenommen", da er sich auf die weiteren Termine vorbereiten wollte: "Ich bin dankbar, dass ich das klarstellen konnte."
Er betonte weiters, dass er "selbstverständlich keine Akten aus dem Finanzministerium mitgenommen" habe, weder Originale noch Kopien. Nach den vier Terminen als Auskunftsperson sei für ihn klar gewesen, dass er nicht mehr eingeladen werde, und habe daher die Unterlagen vernichtet: "Weil sie für mich keinen Wert mehr hatten, daher habe ich die Unterlagen geschreddert." Ihm würden nun lediglich die Protokolle seiner Aussagen aus den Befragungen 2006 und 2007 vorliegen.
Nur aus Medienberichten bekannt
Angesprochen wurde Grasser auch auf eine Paketlösung mit 18 Jets, die von EADS angeboten wurde. Diese Unterlage ist laut Verfahrensrichter lediglich als Kopie vorhanden. Gefragt, ob sich seine Aussage im Buwog-Prozess auf dieses Papier bezog, verneinte Grasser.
Die Diskussion über das Umrüsten der Tranche 1 auf Tranche 2 war Grasser großteils nur aus Medienberichten bekannt. Diskutiert wurde einmal mehr der Verhaltenskodex, insbesondere der Punkt 4, wonach EADS nicht für das Verhalten Dritter hafte. Das frühere Regierungsmitglied erklärte, dass das Finanzministerium diesen Code of Conduct vorgeschlagen habe, da man für einen transparenten Beschaffungsvorgang eingetreten sei. Dieser "juristisch schlagkräftigere Text" sei in den Verhandlungen später offenbar "abgeschwächt" worden, so Grasser. Wann dies der Fall gewesen sein soll, konnte er nicht sagen. Überhaupt verwies der ehemalige Minister öfter darauf, dass der Zeitraum der Flugzeug-Beschaffung rund 15 Jahre zurückliegt.