Verdacht der Beitragstäterschaft

Ermittlungen gegen Philippa Strache bestätigt

14.10.2019

Verfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HANS PUNZ
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Montag. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird seit Ende September ebenfalls ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, ein Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.

Philippa Strache wird wegen der Verdacht zur Beitragstäterschaft ermittelt, wie ÖSTERREICH erfuhr. Das bedeutet, dass es dabei um Rechnungen von Konsumgütern geht, die von Frauen gekauft werden.  

 

 

Ebenfalls beschuldigt werden ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter von Strache und seine ehemalige Büroleiterin. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben. Den Verdächtigen droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Bodyguard und die Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten.

Beide wurden bisher nicht einvernommen 

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ob sie ihr Nationalratsmandat annehmen wird, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch noch überlegen zu wollen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu - allerdings nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs, wie die FPÖ bereits angekündigt hat.
Zur Vollversion des Artikels