3,5 Jahre Haft

Ernst Strasser erneut schuldig gesprochen

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Ex-Minister Strasser wurde vom Gericht zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.

Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser (ÖVP) ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass sich Strasser als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung bereit erklärt hatte.

Der Live-Ticker zum Nachlesen:

20:30 Uhr:
Für Verteigiger Kralik ist das Urteil "nicht nachvollziehbar", wie er Reportern sagte. Das Gericht habe sich nicht mit der Entscheidung des OGH auseinandergesetzt, so der Verteidiger Strassers in einem ersten Statement.

20:25 Uhr: Nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteindigung legte Berufung ein.

20:23 Uhr: Strafrahmen
Über den Strafrahmen sagt Gnida, dass konkret die Obergrenze mikt sieben Jahren anzunehmen war. Mildernd sei die Unbscholtenheit Strassers gewesen. Die elektronische Fußfessel wird ausgeschlossen, weil es nicht ausreichen würde, den Angeklagten von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

20:19 Uhr: Geheimdienste
Die Verantwortungen des Angeklagten wertet Gnida als "Schutzbehauptungen". Es sei nicht wahrscheinlich, von Geheimdiensten ins Visier genommen zu werden. "Was will ein Geheimdienst vom Parlamentarier Strasser? Warum ist das noch keinem anderen Abgeordneten passiert?"

20:16 Uhr:
WEE-Richtlinie: Hier habe Strasser gegenüber den Lobbyisten von sich aus angekündigt, mit Florenz zu sprechen, so Gnida.

20:13 Uhr: EU-Richtlinien
Gnida geht nun auf die OGH-Kritik am Ersturteil ein. "Damit hatten wir einige Arbeit", sagt sie. Es seien "ein ganzer Haufen" von Projekten besprochen worden. Es sei nicht leicht gewesen, die fraglichen EU-Richtlinien konkret herauszuarbeiten. Dass Strasser nach den Gesprächen keine Schritte zur Umsetzung gesetzt habe, spiele keine Rolle, sagt Gnida.

20:09 Uhr:
Strasser habe auch die Parlamentarier Ranner und Karas zu beeinflussen versucht. Für den Senat seien Strassers Absichten "eindeutig erkennbar" gewesen,

Strasser nimmt das Urteil äußerlich ungerührt zur Kenntnis.

20:05 Uhr:
Strasser habe sich nicht von sachlichen Erwägungen leiten lassen - ausschließlich der geldwerte Vorteil sei ausschlaggebend für Strasser gewesen, so Gnida.

20:03 Uhr:
Strasser habe von den britischen Journalisten 100.000 Euro verlangt. Er habe dafür pflichtwidrige Amtsgeschäfte hinsichtlich WEE-Richtlinie und Anleger-Richtlinie unternommen. In beiden Fällen sei es zu Beeinflussungen von anderen Abgeordneten gekommen, so Gnida. Konkret habe er den deutschen Berichterstatter Florenz beeinflusst.

20:01 Uhr: Urteilsbegründung
Das "Amtsgeschäft" sei im Fall Strasser erfüllt, so Gnida. Strasser habe seine Kontakte als EU-Parlamentarier geschäftlich genutzt, so Gnida, die nun den Fall noch einmal Revue passieren lässt.

19:56 Uhr: Keine Fußfessel
Elektronische Fußfessel kommt nicht in Betracht, so die Richterin.

19:52 Uhr: Urteil ist das: Schuldig!
Ernst Strasser wird zu 3,5 Jahren Haft wegen Bestechlichkeit (§ 304 StGB) verurteilt.

19:51 Uhr: Richterin ist da
Es geht los. Strasser humpelt auf seinen Krücken herein und nimmt auf der Anklagebank Platz. Blitzlichtgewitter. Nun ist auch die Richterin da.

19:40 Uhr: Urteil in Kürze
Es kommt Bewegung in den Gerichtssal. Die Pressevertreter nehmen wieder ihre Plätze ein. In etwa zehn bis 15 Minuten wird mit dem Urteil gerechnet.

18:59 Uhr: Weiter Warten
Noch immer wird hier im Wiener Landesgericht auf eine Entscheidung des Schöffengerichts gewartet.

Zur Klarstellung des vielgenannten "Amtsgeschäftes":

Einer der Kernsätze der OGH-Entscheidung in Bezug auf das Urteil im ersten Prozess lautet: "„Gesetzgebung“ und Vorgänge, die „zur Gesetzwerdung“ führen (vgl Art 289 AEUV), sind der Kern der in den Kompetenzbereich eines Abgeordneten fallenden „Amtsgeschäfte“. Die einem Abgeordneten von der Rechtsordnung zugewiesene Möglichkeit der Beeinflussung von Akten des Vertretungskörpers übt er ... durch faktische Verrichtungen (Verhandlungen, persönliche Gespräche mit anderen Abgeordneten und dergleichen) aus. Eine derartige systemimmanente Einflussnahme unterscheidet sich ... wesensmäßig von der jeder Person (Bürger, Lobbyisten) offen stehenden Möglichkeit, von Außen auf das Zustandekommen eines Aktes des allgemeinen Vertretungskörpers einzuwirken. Demnach kann auch eine faktische (informelle) Einflussnahme von Abgeordneten auf andere Abgeordnete, sei es auch außerhalb durch Ausschüsse geschaffener Zuständigkeitsgrenzen, ein Amtsgeschäft darstellen."

Auf diese Klarstellung berief sich auch Staatsanwältin Maruna mehrfach in ihrem Plädoyer.

18:42 Uhr: Hintergrund II
Dass die Gesprächspartner des Angeklagten den versprochenen Geldbetrag auch tatsächlich zu zahlen bereit gewesen wären, wird von § 304 Abs 1 StGB nicht verlangt. Ebenso wenig setzt § 304 Abs 1 StGB voraus, dass das Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-lassen sich auf die Leistung aufgrund einer gültig zustande gekommenen Vertragspflicht bezieht.

Das Amtsgeschäft muss also bestimmt oder bestimmbar sein, fordert der OGH.

18:22 Uhr: Hintergrund
Der Oberste Gerichtshof hatte das Ersturteil (Strasser wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, Anm.) gekippt, weil daraus nicht ausreichend hervorgehe, dass Strasser Geld für die Einflussnahme auf eine bestimmte EU-Richtlinie - und nicht nur den Gesetzgebungsprozess allgemein - gefordert habe. Die Rechtslage zum Tatzeitpunkt 2010: Politiker konnten nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Amtshandlung wegen Bestechlichkeit verurteilt werden.

18:08 Uhr: Randnotizen
Das Buffet beim Großen Schwurgerichtssal im Wiener Landesgericht macht heute Überstunden. Normalerweise wird um 15 Uhr dicht gemacht. Heute bleibt das Buffet wegen des großen Andrangs der wartenden Journalisten geöffnet. Es gibt Sacherwürstel und Toast. Etwa 40 Pressevertreter und Gerichtskiebitze bevölkern das kleine Lokal im "Landl".

17:40 Uhr:
Nun beginnt das Warten auf das Urteil. Es könnte einige Zeit dauern. Hier gehen die Spekulationen in Richtung von mindestens einer Stunde - also frühestens 18.30 Uhr.

17:37 Uhr: Warten aufs Urteil
Die Plädoyers sind beendet. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

17:35 Uhr: Freispruch verlangt
Strasser wollte mit den Journalisten ins Geschäft kommen, räumt Kralik ein. "Beratungsleistungen, strategische Beratung" sei ja sein Geschäft gewesen. Das sei vielleicht moralisch zu bewerten. Aber nicht strafrechtlich. "Wir sind hier keine moralische Instanz. Wir haben strafrechtlich zu entscheiden."

Heutzutage sei dieser Vorgang strafbar - "Anfüttern". 2010 sei dies jedoch noch nicht der Fall gewesen. "Urteilen Sie nicht moralisch", wendet sich Kralik an die Schöffen.

Strasser habe als Politiker Entscheidungen getroffen - auch unpopuläre - doch er sei ein "Macher" gewesen, sagt Kralik. "Da sitzt nicht einer, der nur auf seinen persönlichen Vorteil schaut." Strasser stelle nicht die Demokratie in Frage, sonder er habe sich immer für diese - und für die Republik eingesetzt.

Auch medial sei der Fall Strasser stark gecovert worden. "Lassen Sie sich von den Medien nicht beeinflussen. Vom Druck der Medien. Vom Druck der Öffentlichkeit. Wir leben in einem Rechtsstaat." Kralik verlangt einen Freispruch.

17:30 Uhr:
"Ein Dr. Strasser" habe Florenz zwar den Antrag geschickt, nach dessen Ablehnung allerdings nichts weiter unternommen. In den Videos mit den Journalisten gehe es um ewtas anderes. Das "tatsächliche Verhalten" von Strasser unterscheide sich von dem, was er den Journalisten im Video erzählen würde. "Karas und Strasser waren ja nicht die besten Freunde", sagt Kralik. Strassers Assistentin habe "im vorauseilenden Gehorsam" gehandelt. "Wenn ich auf etwas Einfluss nehmen will, rede ich nicht mit dem Schmiedl, sondern mit dem Schmied." Warum habe Strasser Karas also nicht selbst angesprochen?

17:24 Uhr: "Das reicht nicht aus"
Strasser habe "nicht in ein konkretes Amtsgeschäft" eingewilligt, sagt Kralik. Ohne Zahlung gebe es keine Bestechlichkeit, sagt Kralik. "Das reicht nicht aus", sagt er beinahe triumphierend. Es sei eine rechtlich spannende und komplizierte Sache. Es gebe kein konkretes Amtsgeschäft und eine bloße Amtstätigkeit sei hier nicht relevant.

17:18 Uhr: Plädoyer des Verteidigers
Thomas Kralik beginnt mit seinem Plädoyer. Strasser habe den Lobbyisten gesagt, dass er in seinen Ausschüssen "für Europa" entscheide und nicht für Klienten, so Kralik. "Beratungstätigkeit" dürfe Strasser machen - dass diese strafrechtlich nicht relevant sei, habe die Staatsanwältin zuvor selbst eingestanden. Nichts anderes habe Strasser in diesem Fall auch machen wollen.

17:14 Uhr: 4 Jahre gefordert
Zur Strafbemessung: Mehr als vier Jahre Haft seien nicht möglich, sagt Maruna. Dass die Zahlung seitens der Lobbyisten nicht erfolgt sei, sei kein Milderungsgrund. Außerdem sei eine strenge Strafe für Strasser schon "aus generalpräventiven Gründen wichtig", so Maruna. Man habe im Prozess gesehen, wie leicht es sei, einen Parlamentarier zu kaufen. Strasser habe der Demokratie, der EU und Österreich Schaden zugefügt. Sie verlange einen "angemessene Strafe", so Maruna.

17:00 Uhr: Strasser macht Notizen
Strasser hätte, wenn er ernsthaft Geheimdienstler hinter den Journalisten vermutet hätte, andere warnen und Aktenvermerke anlegen oder Informationen sammeln müssen. Das habe er jedoch nicht getan, meint Maruna. "Versetzen Sie sich in die Rolle des Angeklagten bei Aufkommen der Vorwürfe: Hätten Sie gesagt, dass sie Geheimdienstler hinter der Aktion vermuten? Oder hätten Sie - wenn Sie sich für unschuldig halten, einfach die Wahrheit gesagt?"

Strasser macht sich nun eifrig Notizen. Offenbar will er - im Gegensatz zum letzten Prozess - diesmal das Schlusswort in Anspruch nehmen.

16:53 Uhr:
Auch der OGH habe bestätigt, dass es sich bei Strasser um Amtsgeschäfte handle, so Maruna. Die Rechtfertigung Strassers - nämlich, dass er in Ausschüssen, in denen er nicht sitze, Änderungen einbringe, sei kein Amtsgeschäft - funktioniere nicht. Strasser habe in der Verhandlung selbst gesagt, dass es sich um die "tagtägliche Arbeit eines Abgeordneten" handle. Strassers einziger Grund, sich der Themen der Lobbyisten anzunehmen, sei das Geld gewesen. "Der einzige Grund war das Honorar", sagt Maruna. Die Hintergründe der Änderungen hätten ihn nicht interessiert, meint die Staatsanwältin.

16:46 Uhr: Strasser ohne Regung
Was die Journalisten von Strasser gewollt hätten, sei sehr deutlich gewesen. Strasser habe die auch genau so verstanden, sagt Maruna. Dass Strasser ausweiche oder Infos sammeln wolle, davon könne keine Rede sein.

Strasser lauscht dem Plädoyer von Maruna ohne Regung.

16:42 Uhr: Geheimagenten-Fassade
Nun geht es um die zweite Richtlinie - Anlegerschutz - auf die Strasser Einfluss zu nehmen versuchte. Strasser habe über Karas versucht, die von B&L gewünschte Änderung einzubringen und mehrfach auch telefonisch bei Assistentinnen nachgefragt, so Maruna. Nur die Wünsche seiner Klienten einzubringen, sei der Hintergrund für Strassers Verhalten gewesen, sagt die Staatsanwältin. Strassers Rechtfertigung, er habe nur Informationen haben wollen von Florenz und Karas, um hinter die Geheimagenten-Fassade von B&L zu kommen, sei im ersten Prozess schon nicht schlüssig gewesen. Im zweiten Prozess sei er geringfügig davon abgewichen. Aber sämtliche von Strasser Kontaktierten seien überzeugt gewesen, dass es sich bei seinen Anliegen auch wirklich um solche handle. Er habe niemand, mit dem er zu tun gehabt hatte, vor Geheimdiensten etc. gewarnt, sagt die Staatsanwältin. 

16:35 Uhr: Plädoyer der Staatsanwältin
Auch bei der WEE-Richtlinie habe Strasser versprochen, etwas im Sinne der Lobbyisten zu unternehmen und daraufhin mit dem deutschen Berichterstatter Florenz gesprochen. Auf die Frage, ob man den Wortlaut eines Gesetzes ändern könne, habe Strasser "Ja" gesagt. Mit der versuchten Beeinflussung der Richtlinie sei der Tatbestand der Bestechung bereits vollendet, so Maruna. Strasser habe sich Florenz Handy-Nummer geben lassen, diesen jedoch dann zufällig am Gang getroffen. Dort habe man sich - zwar kurz - aber doch über die gewünschten Änderungen von "B&L" unterhalten. Schließlich habe Strasser Florenz die Änderungen noch geschickt. Tatsache sei, so Maruna: Strasser habe auf Berichterstatter Florenz Einfluss zu nehmen versucht - gegen Bezahlung seitens "B&L", meint Maruna.

16:26 Uhr: Staatsanwältin am Wort
Die Staatsanwältin geht den Fall noch einmal chronologisch durch. Strasser habe Unternehmensprüfer Hawranek nach Infos über B&L gefragt. Dieser habe ihm gesagt: "Lass die Finder davon, die sind nicht koscher." Das habe Strasser aber nicht gestört, meint Staatsanwältin Maruna. Und weiter: Er habe sich mit den vermeintlichen Lobbysiten getroffen. B&L habe Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen - über Strasser. Es sei um drei konkrete Gesetzesvorhaben (Richtlinien) gegangen. Strasser habe gefragt ob diese im Plenum oder im Ausschuss behandelt würden. Im Ausschuss könne man noch Einfluss nehmen, habe Strasser gesagt. Dann sei Strasser gefragt worden, wie viel er verlange. 100.000 Euro habe Strasser verlangt - wofür, sei klar, das würde auch jeder so verstehen, sagt Maruna.  

16:15 Uhr: Nun folgen die Plädoyers
Staatsanwältin Maruna klärt über den Bestechungs-Paragraf im Strafrecht auf. Auch das Einbringen von Anträgen gehöre zum Gesetzwerdungsprozess und damit zu den Amtsgeschäften eines EU-Parlamentariers. Das habe auch der OGH schon festgestellt.

"Was wollte der Angeklagte? Wir müssen uns ansehen, wie er sich verhalten hat, um daraus abzuleiten, was er wollte", so Maruna.

16:11 Uhr: Weiter Verlesung der Aussage von Undercover-Journalist Calvert
Calvert: "Wir haben um die 60 MEPs kontaktiert." Der Erstkontakt wurde von Newell hergestellt. Calvert war aber von Anfang an eingeweiht und hat später den Part des Geschäftsführers übernommen.

Undercover-Journalist Calvert berichtet von zwei Kameras, die er und Newell oft im Einsatz hatten. Ob beim ersten Treffen mit Strasser zwei im Einsatz waren, weiß er nicht. Die erste Rechnung sollte am Quartalsende ausgestellt werden. Ob die Rechnung tatsächlich kam? Calvert: "Ich glaube nicht."

In einem E-Mail von Calvert an das österreichische BAK (Korruptions-Ermittler) schilderte Calvert in 10 Punkten, wie "Bergman & Lynch" mit Strasser in Kontakt traten und versichert, dass die Videos mit Strasser ungeschnitten seien. In Punkt 9 heißt es: Wir haben ihm nichts bezahlt. Punkt 10: Wir habe den Vertrag rückdatiert, um seine bisherige Arbeit abzurechnen.

15:54 Uhr: Weiter geht es mit der Verlesung der Aussage von Claire Newell aus dem ersten Prozess:

"Hat Strasser selbst gesagt, dass er ein Amendment (Änderungseintrag) einbringen kann?"
"Ja", antwortete Newell.

Wie hoch sei die Zahlung für die Leistungen vereinbart gewesen?
Newell: "100.000 Euro innerhalb eines Jahres."

Wie das Geld an Strasser transferiert werden sollte?
"Vierteljährlich", so Newell.

15:48 Uhr: Die Tonqualität ließ es nicht zu, die beiden Journalisten zu befragen.

Als "Ersatzprogramm" wird nun die Aussage von Newell aus dem ersten Prozess verlesen.

Journalistin Newell beschreibt, wie sie den ersten Kontakt mit Ernst Strasser hatte. Sie gab sich als Repräsentantin der Scheinfirma "Bergman & Lynch" aus. Sie hätten Visitenkarten und eine Webseite gehabt, sagte sie dem Richter im ersten Prozess. Das erste Treffen fand am 30.6.2010 in Strassers Büro in Brüssel statt. Dabei war nur Strasser anwesend, die Sekretärin kam nur zwei Mal herein, um Kaffee zu bringen. Newell habe Calvert als Geschäftsführer bezeichnet. Strasser wollte den Geschäftsführer kennenlernen. Es sei ein weiterer Termin vereinbart worden.

Blick in den Gerichtssaal:

Ernst Strasser erneut schuldig gesprochen
© TZ ÖSTERREICH

(c) TZ ÖSTERREICH

 

15:45 Uhr: Richterin Gnida will (noch) nicht aufgeben...
Sie beginnt mit der Befragung von Calvert. Angeblich versteht man Wien in London gut - in Wien versteht man London allerdings kaum.

"Können Sie sich an das Treffen mit Strasser im November 2010 noch erinnern?"

"Ja", sagt Calvert. Er ist akustisch etwas besser zu verstehen als Newell.

"Wir wollten einen Politiker anheuern, der für uns Lobbying betreibt", antwortet Calvert.

"Herr Calvert, ich hätte ihnen gerne sehr sehr viele Fragen gestellt, aber wir verstehen sie nicht. Ich möchte sie nicht länger quälen", sagt dei Richterin. Schließlich fragt sie Calvert nur, ob dieser seine Aussage aufrecht erhalte. "Ja", bestätigt Calvert.

15:40 Uhr: Einvernahme von Calvert beginnt
Die Richterin will nun Jonathan Calvert, den zweiten britischen Undercover-Journalisten, ans Mikro holen. In London rumort es. Offensichtlich nimmt Calvert gerade Platz am Mikro.

Calvert ist am Mikro.

15:39 Uhr: Richterin verliert die Geduld: Einvernahme von Newell abgebrochen
Newells Antwort ist erneut nicht zu verstehen. Sie hätte Strasser gesagt, dass sie für eine britische Consulting-Firma arbeite, ist von Newell zu hören. Der Rest ist akustisches Rätselraten.

Richterin Gnida verliert langsam die Geduld: "Trotz zweitägiger Testläufe ist es nicht möglich, sie hier zu verstehen. Es ist unmöglich, hier eine Einvernahme durchzuführen."

Die Richterin will nun nur noch wissen, ob Newell die Angaben aus dem ersten Prozess aufrecht erhalte. "Ja", sagt Newell.

15:33 Uhr: Es geht weiter.
Die Info über Strasser sei von einer "vertraulichen Quelle" gekommen, sagt die Journalistin Newell. Sie habe Strasser erstmals in seinem Parlamentsbüro getroffen. Sie könne sich nicht daran erinnern, dass Strasser damals einen Kommentar dazu abgegeben habe, warum man sich in seinem Büro getroffen habe. 

Die Richterin will von Newell eine Zusammenfassung davon, was am 30. Juni 2010 besprochen wurde.

15:31 Uhr: Nichts zu verstehen
Richterin Gnida: "Wir haben gehört, aber nicht verstanden." Es geht hin und her. London sagt etwas, aber mehr als Geraune mit Echo kommt in Wien nicht an. Es sind buchstäblich nur Stimmen zu hören, an ein Verstehen des Gesagten ist hier nicht möglich.

London sucht anscheinend ein anderes Mikrofon.

15:26 Uhr: Massive Tonprobleme
Wie sind die Journalisten auf Strasser gekommen, will Richterin Gnida wissen:

"Es wurde angenommen, dass er sich nicht anständig benahm und kommerzielle Interessen hatte", antwortet Newell.

"Woher hatten Sie die Info, dass Strasser kommerzielle Interessen hatte?", fragt Gnida.

Die Antwort Newells ist nicht zu verstehen. Strassers Anwalt Kralik will die Einvernahme stoppen, weil nichts zu verstehen sei.

"Gibt es in London ein anderes Mikrofon?", will die Richterin wissen.

15:22 Uhr: Journalistin Newell wird befragt
Die Richterin belehrt Newell über ihre Rechte; etwa das Redaktionsgeheimnis, auf das sich diese berufen dürfe und die Folgen einer Falschaussage.

Richterin: "Warum haben Sie mit Strasser Kontakt aufgenommen?"

Die Antwort von Newell ist akustisch nicht zu verstehen. Aber anscheinend glaubt man in England, dass die Zeugin einen Eid schwören müsste vor ihrer Aussage. In Österreich sei das nicht üblich, erklärt Gnida. Sie stellt die Frage noch einmal.

Sie habe schon als Undercover-Journalistin gearbeitet, sagt Newell.

"Worum ging es bei dem Artikel ihrer Undercover-Recherche?" fragt die Richterin "Es ging darum, dass Miglieder des EU-Parlaments zusätzlich neben ihrer Arbeit Geld verdienen", antwortet Newell.

15:18 Uhr: Befragung via Video beginnt
Die Verbindung nach London scheint nicht zu klappen. Der Techniker stellt eine neue Verbindung her. Dann funktioniert die Video-Konferenz. Die Befragung beginnt. Undercover-Journalistin Claire Newell wird befragt.

Die Vorgehensweise hierbei: Die Richterin stellt ihre Fragen auf Deutsch - die Gerichtsdolmetscherin übersetzt in Englisch. Newell antwortet in Englisch. Die Ton-Qualität ist äußerst bescheiden. Die Dolmetscherin bittet Newell, langsamer zu sprechen.

15:11 Uhr: Kampf mit der Technik...
Offensichtlich hat London kein Bild aus dem Schwurgerichtssaal. Die Richterin will trotzdem mit der Befragung der Zeugin Claire Newell beginnen. Die Richterin hilft sich mit einem Scherz aus: "Ihr Geburtsdatum haben Sie ja schon bei der letzten Verhandlung angegeben. Ich nehme nicht an, dass sich dieses in der Zwischenzeit geändert hat.."

15:08 Uhr: Technische Probleme bei der Videokonferenz
Richterin Gnida bedankt sich bei den britischen Behörden und dem Gericht für die Zusammenarbeit. Die Stimmen aus London sind allerdings sehr schlecht zu verstehen. Die Qualität der Audio-Übertragung lässt zu wünschen übrig. Ein Techniker bemüht sich zu helfen.

Richterin: "Es wird daran gearbeitet, das hinzubekommen."

15:05 Uhr: Es geht weiter - mit der Video-Konferenz
Nun steht die Befragung der beiden britischen Journalisten auf dem Programm. Diese werden via Video-Konferenz aus London zugeschaltet. Der Monitor ist für Journalisten und Publikum nur von hinten zu sehen. Das Bild sehen ausschließlich die Prozessbeteiligten. Ein Rechtsanwalt sitzt als Vertrauensperson für die beiden Journalisten im Wiener Landesgericht.

14:19 Uhr: Gericht macht Pause
Die Verlesungen sind nun auch beendet. Das Gericht macht eine Pause bis 15 Uhr. Dann geht es weiter mit der Befragung der beiden Journalisten.

14:03 Uhr: Strassers Assistentin: Was sie damals sagte
Nun wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft auszugsweise die Aussage einer Assistentin Strassers verlesen. Strasser habe dem Büro eine Stellungnahme zum E-Mail der "Sunday Times" geschickt. Sie habe einzelne Rechtschreib- und Grammatikfehler korrigiert.

"Wir als Büro haben noch nie einen Änderungsantrag woanders eingebracht", schilderte die Assistentin. "Mir ist das komisch vorgekommen." Strasser ließ von der Assistentin laut deren Aussage die E-Mails des Büros checken, ob sich darin Hinweise auf Anderungsanträge finden würden. Sie habe nachgesehen, doch nichts gefunden. Erst danach habe Strasser sein Statement verschickt.  

Ernst Strasser erneut schuldig gesprochen
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13:44 Uhr: Es geht weiter
Nun werden Protokolle verlesen. Auf Antrag des Verteidigers geht es nun um die Aussage von Hawranek. Die Firma "Bergman & Lynch" der vermeintlichen Journalisten sei nicht bekannt gewesen - keine Firmenbuchnummer etc. - , sagte dieser, nachdem er von Strasser gebeten worden war, Nachforschungen anzustellen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird die Aussage einer Praktikantin in Strassers Büro in Brüssel verlesen.

 

13:11 Uhr: Strassers Befragung zu Ende: Gericht macht Pause
Die Befragung Strassers ist beendet. Das Gericht macht eine Pause bis 13.40 Uhr. Danach werden Protokolle verlesen. Um 15 Uhr werden dann die beiden Journalisten befragt.

12:57 Uhr: Nun ist Verteidiger Thomas Kralik am Wort
Er fragt Strasser, ob dieser jemals im Sinn gehabt hätte, die WEE-Richtlinie zu ändern. "Nein", antwortet sein Mandant. "Sie haben Karas den Änderungsvorschlag geschickt. Hat das nicht ihre Arbeit als Parlamentarier betroffen?", fragt der Verteidiger. "Jeder Parlamentarier bekommt unzählige Anliegen", sagt Strasser. Diese würden geprüft, dabei unterhalte man sich auch mit Kollegen. "Das ist ein ganz normaler Vorgang, der im Parlament hundertmal vorkommt", sagt Strasser.

"Wo hat ihres Erachtens die Grenze, die rote Linie angefangen damals", fragt der Verteidiger.

"Wenn ich selbst einen Antrag eingebracht hätte", so Strasser. "Ich wollte das in diesem Fall gar nicht. Ich wollte nur eine Information und habe dafür einen Experten (den deutschen Berichterstatter Florenz, Anm.) befragt."

12:51 Uhr: Auszüge aus den Telefon-Protokollen...
Es geht weiter mit Ausschnitten aus den Telefonaten Strassers mit den vermeintlichen Lobbyisten. Die Staatsanwältin versucht Strasser anhand von Zitaten aus den Protokollen in Erklärungsnot zu bringen. Doch dieser bleibt bei seinen bisherigen Erklärungsansätzen. "Ich habe nicht ausgeschlossen, dass B&L die Gesetzgebung beeinflussen hätte wollen. Es hätte sein könne, dass das Verkehrte sind", so Strasser. Die Staatsanwältin hat keine weiteren Fragen.

12:44 Uhr: "Da kann man was machen"
Gegenüber den Journalisten sagte Strasser auf die Frage, ob man für "Bergman & Lynch" (die Tarnfirma der Journalisten, Anm.), dass man "da etwas machen könnte", hält ihm die Staatsanwältin vor. Strasser rechtfertigt sich, dass er nur die Probleme geschildert habe, um letzten Endes zu sagen: "Das tut mir leid, das kann ich nicht machen. Das war bei jedem dieser Gespräche das Gleiche." Er habe die komnkreten Anfragen der Journalisten immer wieder ins Allgemeine gelenkt und auf Probleme hingeweisen, so Strasser.

Strasser hatte die Journalistin angerufen und über eine Deadline für eine Änderung einer EU-Richtlinie informiert. Er habe angerufen, "um weitere Informationen zu gewinnen" über die Tätigkeit der vermeintlichen Lobbyisten, die er der Spionage verdächtigt hatte, so Strasser. "Ich wollte Informationen über die Geschichte erhalten", sagt er. 

12:37 Uhr: Es ging auch um Google Streetview
Der Journalist fragte damals Strasser, ob es - theoretisch - möglich wäre, beim Thema Google Streetview für einen Klienten "zu helfen". Strasser saß hier selbst im Ausschuss. Strasser meint, dass er hierbei "sehr genau unterschieden" habe. "Natürlich bin ich an der Meinung von Fachleuten interessiert", meint er. Die Parlamentarier würden mit Experten sprechen, um die Themen zu verstehen.

12:30 Uhr: Die "rote Linie" des Herrn Strasser:
Strasser erklärt noch einmal die Regeln des Parlaments in Hinblick auf "Geschäfte dieser Art", wie er es nennt. Strasser meint, er habe im Gespräch mit den Journalisten darauf hingewiesen, dass es eine "rote Linie" gebe. Die beginne "mit meinem Gewissen", so Strasser.

12:12 Uhr: Die Rollen Strassers....
Strasser: "Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Chefredakteur einer Zeitung hat eine ganz andere Rolle als eine Praktikantin." Es geht darum, ob Strasser gleichzeitig in zwei Rollen aufgetreten ist. "Ich kann mich nicht teilen", meint Strasser dazu. Einerseits sei er Parlamentarier gewesen und andererseits habe er seine Firmen gehabt.

12:07 Uhr: Strasser wird befragt!
Die Kameraleute müssen den Saal verlassen. Die Richterin eröffnet die Verhandlung. Der Prozesstag beginnt mit der Befragung von Strasser. Staatsanwältin Maruna fragt Strasser nach einem Detail im Gespräch mit den vermeintlichen Journalisten. Er sprach gegenüber den beiden von "Good Gouvernance". Was genau er damit meine, will Maruna wissen. Strasser: "Ich habe am Beginn des Gespräches darauf verwiesen, dass ich diese Regeln einhalten werde."

12:04 Uhr: Es geht los
Richterin Gnida nimmt Platz; kurz danach betritt Ernst Strasser den Saal. Ein gespenstisches Bild: Im Blitzlichtgewitter humpelt Strasser auf die Anklagebank. Bis auf das Klicken der Fotoapparate ist es komplett still im Saal.

12:01 Uhr: Warten auf Richterin und den Angeklagten...
Erste im Saal: Staatsanwältin Maruna. Platz zwei geht an Strasser-Verteidiger Kralik. Strasser ist noch nicht da; ebensowenig Richterin Helene Gnida.

11:00 Uhr: Der Tagesablauf heute im Detail
Große Milde kann sich Strasser wohl auch diesmal nicht erwarten. Richterin Gnida brachte ihn im Prozess öfters mit harten und kritischen Fragen ins Schwitzen.
Warten. Das Urteil dürfte aber erst am späten Abend oder in der Nacht fallen. Der Prozess beginnt erst um 12 Uhr mit der Befragung Strassers. Ab 15 Uhr werden dann die zwei britischen Undercover-Journalisten befragt, die sich als Lobbyisten ausgegeben hatten. Danach kommen noch die Plädoyers und die Beratung des Schöffengerichts. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Strasser: Ohne Krücken am 2. Prozesstag

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