Rückforderungen
Erster Kindergeld-Prozess in Wien vertagt
14.10.2007
Laut der Anwältin der Familie ist die Gebietskrankenkasse schuld an dem Debakel - sie hätte die Auszahlung verweigern müssen.
Der erste Wiener Prozess in Sachen Kindergeld ist am Montagnachmittag mit einer Vertagung zu Ende gegangen. Konkret hat sich eine Familie dagegen gewehrt, den Zuschuss zum Kindergeld zurückzuzahlen. Diesen können Kindergeldbezieher mit besonders geringen Einkommen beantragen.
Laut Richter Walter Schober ist es aber zweifelhaft, ob die Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung anspruchsberechtigt gewesen sei. Schließlich hatte der Vater bereits damals einen Monatsverdienst von 1.900 Euro. Das Einkommenslimit für den konkreten Fall lag bei 14.400 Euro im Jahr. Da diese Frage nicht ausreichend geklärt werden konnte, wurde die Verhandlung vertagt.
Schuld der Gebietskrankenkasse?
Die Verteidigerin der Familie
will notfalls in die nächste Instanz gehen. Selbst wenn die Bezieher bei
Antragstellung über der Zuverdienstgrenze gelegen haben, sei es Sache der
zuständigen Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, das zu prüfen und
eine Auszahlung zu verweigern, so ihre Argumentation.
Die Gebietskrankenkasse habe aber während der gesamten Bezugsdauer keine weiteren Unterlagen, also etwa Einkommensteuerbescheide verlangt, daher seien die Rückforderungen rechts- und sittenwidrig, so die Anwältin der Familie.
Juristische Tüftelei
Als weiteren Punkt für die
Überschreitung der Zuverdienstgrenze nannte sie die Streichung des
Alleinverdienerabsetzbetrags. Auf diesen hatte der Vater paradoxerweise
deshalb keinen Anspruch mehr, da er durch den Kindergeldbezug seiner Frau
finanztechnisch nicht mehr als Alleinverdiener galt. Inwieweit dieser Faktor
bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze eine Rolle spielt, muss
ebenfalls im Laufe des Verfahrens geklärt werden.