Rückforderungen

Erster Kindergeld-Prozess in Wien vertagt

14.10.2007

Laut der Anwältin der Familie ist die Gebietskrankenkasse schuld an dem Debakel - sie hätte die Auszahlung verweigern müssen.

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Der erste Wiener Prozess in Sachen Kindergeld ist am Montagnachmittag mit einer Vertagung zu Ende gegangen. Konkret hat sich eine Familie dagegen gewehrt, den Zuschuss zum Kindergeld zurückzuzahlen. Diesen können Kindergeldbezieher mit besonders geringen Einkommen beantragen.

Laut Richter Walter Schober ist es aber zweifelhaft, ob die Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung anspruchsberechtigt gewesen sei. Schließlich hatte der Vater bereits damals einen Monatsverdienst von 1.900 Euro. Das Einkommenslimit für den konkreten Fall lag bei 14.400 Euro im Jahr. Da diese Frage nicht ausreichend geklärt werden konnte, wurde die Verhandlung vertagt.

Schuld der Gebietskrankenkasse?
Die Verteidigerin der Familie will notfalls in die nächste Instanz gehen. Selbst wenn die Bezieher bei Antragstellung über der Zuverdienstgrenze gelegen haben, sei es Sache der zuständigen Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, das zu prüfen und eine Auszahlung zu verweigern, so ihre Argumentation.

Die Gebietskrankenkasse habe aber während der gesamten Bezugsdauer keine weiteren Unterlagen, also etwa Einkommensteuerbescheide verlangt, daher seien die Rückforderungen rechts- und sittenwidrig, so die Anwältin der Familie.

Juristische Tüftelei
Als weiteren Punkt für die Überschreitung der Zuverdienstgrenze nannte sie die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags. Auf diesen hatte der Vater paradoxerweise deshalb keinen Anspruch mehr, da er durch den Kindergeldbezug seiner Frau finanztechnisch nicht mehr als Alleinverdiener galt. Inwieweit dieser Faktor bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze eine Rolle spielt, muss ebenfalls im Laufe des Verfahrens geklärt werden.

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