Nationalrat:

Erweiterung der Studienförderung beschlossen

30.01.2008

Der Nationalrat hat Mittwochabend die Ausweitung der Studienförderung einstimmig beschlossen. Zentraler Punkt dabei ist die Erhöhung der Einkommens- und Zuverdienstgrenzen.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Zusätzliche Förderungen gibt es außerdem für behinderte Studenten und Studenten mit Kindern, auch die Mittel für Leistungsstipendien werden deutlich aufgestockt. Kritik der Opposition gab es im Wesentlichen nur am so genannten Mentoring-Programm, mit dem die Studiengebühren zu freilich äußerst niedrigen Tarifen abgearbeitet werden können.

Nachhilfe für 6,30 Euro
Gerade einmal 6,30 Euro betrüge der Stundenlohn, würde man das Angebot annehmen, sich durch 60 Stunden Nachhilfe bzw. Stütz-oder Förderunterricht für Zehn- bis 14-Jährige die Studiengebühr zu ersparen. Dass dies kein Heuler sein wird, war zumindest für die Wissenschaftssprecher der Opposition, Kurt Grünewald (G), Martin Graf (F) und Gernot Darmann (B) klar. Immerhin könnten die Studenten durch Nachhilfe etliches mehr verdienen, als wenn man das von Kanzler Alfred Gusenbauer (S) initiierte Modell in Anspruch nehme.

Stipendien wurden angehoben
Recht zufrieden waren alle Seiten mit der Anhebung der Stipendien. Dass diese hoch an der Zeit war, steht für Grünewald fest, sei doch seit der letzten Anpassung ein Werteverlust von 17 Prozent eingetreten. SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal war froh, dass zumindest mit Hängen und Würgen die Inflation abgegolten werden könne. Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) machte darauf aufmerksam, dass durch die Systemumstellung 50.000 Studenten von Beihilfe profitieren würden, 2000 seien es nur 34.000 gewesen. VP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek meinte, dass man mit 205 Millionen an Studienförderung fast das doppelte im Vergleich zu vor acht Jahren anbiete.

Einkommensgrenzen um 20 Prozent erhöht
Die Novelle sieht vor, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug von Studienbeihilfe um bis zu 20 Prozent angehoben werden. Erhöht und vereinheitlicht werden außerdem die Zuverdienstgrenzen für Beihilfenbezieher: Bisher durften pro Jahr rund 7.200 Euro aus unselbstständigem Einkommen und rund 5.800 Euro aus selbstständigem Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll diese Grenze einheitlich 8.000 Euro betragen.

Bagatellgrenze gesenkt
Außerdem wird die sogenannte Bagatellgrenze gesenkt. Bisher wurden Stipendien nur ab einer errechneten Höhe von 15 Euro monatlich ausbezahlt. Diese Grenze soll nun auf fünf Euro abgesenkt werden. Für Studenten interessant ist dies, weil der Bezug nicht nur zu einer Rückerstattung von der Studiengebühr, sondern auch zu einigen Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüssen führt bzw. etwa auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ermöglicht.

Toleranzsemester für studierende Eltern
Weiters gibt es künftig für jedes Kind einen Zuschlag von 60 Euro zusätzlich zu Familienbeihilfe und Kindergeld sowie ein zusätzliches Toleranzsemester für studierende Eltern von noch nicht schulpflichtigen Kindern bis sechs Jahren. Die Altersgrenze für den Erhalt der Studienbeihilfe wird für Studenten mit Kindern von 30 auf 35 Jahren angehoben. Gleiches gilt für Studenten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Seh- Hör-und Gehbehinderte erhalten auch einen Zuschlag von 160 bis 420 Euro zur Studienförderung sowie ein zusätzliches Toleranzsemester.

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