Redezeit

EU-Abgeordnete künftig im Parlament

25.09.2014

Pro Fraktion darf künftig ein EU-Mandatar für 5 Minuten sprechen.

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EU-Abgeordnete werden künftig im Nationalrat reden dürfen. Der entsprechenden Ankündigung der Koalition folgt nun ein Initiativantrag, der am Mittwoch im Parlament eingebracht wurde. Freilich ist das Rederecht eng gefasst. Pro Fraktion darf nur ein EU-Mandatar sprechen, und das bloß bei Europa-Debatten und lediglich fünf Minuten lang.

Unter Europa-Debatten verstehen die Koalitionsfraktionen EU-Erklärungen der Bundesregierung und die "Aktuellen Europastunden", ist den Erläuterungen des Antrags zu entnehmen. Die Rechte der nationalen Abgeordneten werden dabei nicht beschnitten. Ihre Redezeit bleibt durch die zusätzlichen Redebeiträge der EU-Mandatare unangetastet.

Neu gestaltet werden auch die Möglichkeiten, "herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik" ins Plenum zu bitten. Diese zu laden, wird Aufgabe der Nationalratspräsidentin sein. Nach einer solchen Erklärung kann eine Debatte stattfinden, muss aber nicht, wenn dies protokollarisch unpassend wäre. Anträge oder tatsächliche Berichtigungen werden in diesen Debatten nicht gestattet sein. Als "herausragende Persönlichkeiten" gelten laut Antrag der UNO-Generalsekretär sowie die Präsidenten des Europäischen Rats, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments.

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