Prüfung muss im Land des ersten Asylantrags erfolgen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Asylbewerbern auf Prüfung eines Asylantrags nicht nur im ersten Ankunftsland in der EU gestärkt. Das Gericht urteilte am Donnerstag in Luxemburg, Deutschland beispielsweise sei nicht verpflichtet, den Asylantrag eines über Griechenland illegal eingereisten Iraners zu prüfen. Falls es das aber nicht tue, so müsse es den gemäß einer EU-Verordnung zuständigen Mitgliedsstaat der Union ermitteln.
Gelinge dies nicht, so sei der erste Mitgliedsstaat, in dem der Asylantrag gestellt wurde, für dessen Prüfung zuständig. Im vorliegenden Fall wäre das Deutschland gewesen. Zudem dürfe ein Asylbewerber nicht in ein EU-Land abgeschoben werden, in dem ihm eine erniedrigende Behandlung drohe.
Volkshilfe begrüßt Urteil
Die österreichische Volkshilfe hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, das den Status von Asylbewerbern verbessert. "Die Tragödie von Lampedusa und die tausenden Menschen, die beim Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, jährlich ihr Leben verlieren, haben uns auf tragische Weise vor Augen geführt, dass es höchste Zeit für neue und humane Strategien ist", sagte Volkshilfe Präsident und EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (SPÖ) am Donnerstag in einer Aussendung.
Betreuungsmängel von Burgenland bis Salzburg aufgedeckt
Die Unterbringung von Asylwerbern in Österreich weist gröbere Mängel auf. Zu diesem Befund kommt die Recherche-Plattform "Dossier" nach einer umfassenden Überprüfung von Quartieren in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Salzburg. Entdeckt wurden in vielen Unterkünften Schimmel und defekte Betten, zudem soll es Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung von Taschengeld gegeben haben.
"Dossier" besuchte eigenen Angaben zu Folge diesen Sommer 98 Asylunterkünfte in den drei Untersuchungsbundesländern. 79 Quartiere konnten mit Fotos bzw. Videomaterial dokumentiert werden. Rund ein Drittel der Unterkünfte wies nach den Kriterien der Journalisten gröbere Mängel auf.
Am schlechtesten abgeschnitten hat ein Quartier im burgenländischen Pama. Von Stromrationierung in der Küche wird ebenso berichtet wie von Schimmelbefall oder kaputten Einrichtungsgegenständen. In zehn der 20 besuchten burgenländischen Unterkünfte war in den Innenräumen Schimmel zu erkennen, in neun wurden keine Deutschkurse angeboten. Bewohner von nicht weniger als 14 Quartieren berichteten von Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung des Taschengelds.
Schimmel ist auch in Niederösterreich ein Thema. Dort wurde in 16 der 43 besuchten Quartiere Befall entdeckt. Bei Unterkünften in Muthmannsdorf und Grimmenstein meinte ein Gerichtssachverständiger, dass die Räume aufgrund akuter Gesundheitsgefährdung bis zu einer fachgerechten Sanierung nicht mehr benutzt werden sollten. Weitere Beanstandungen in Niederösterreich: respektloser Umgang mit den Flüchtlingen, in einem Fall eine Ungezieferplage sowie in immerhin 13 Quartieren der Einsatz von alten und beschädigten Matratzen.
Auch wenn die Standards in Salzburg laut "Dossier" im Schnitt höher sind als im Burgenland und in Niederösterreich, fehlt es nicht an Beanstandungen. So schlafen Asylsuchende in einer Unterkunft in St. Michael im Lungau freiwillig auf ausgebreiteten Decken auf dem Boden, weil ihre Betten beschädigt oder stark verschmutzt sind. In der Gemeinschaftsdusche ist Schimmel an der Decke zu sehen.
Freilich gibt es auch Positiv-Beispiele. Gute Bedingungen fanden die Journalisten etwa in Unterkünften Schwechat, Neudörfl und Saalfelden vor.