Die Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien wird ersetzt. Es fehlt noch die Zustimmung des niederländischen Senats.
Die EU-Justizminister haben am Montag das Mandat für die künftige EU-Grundrechtsagentur mit Sitz in Wien beschlossen. Wie es in Ratskreisen in Brüssel hieß, muss der niederländische Senat am Abend noch seine Zustimmung geben. Dann kann die Agentur wie geplant mit 1. Jänner 2007 ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die EU-Grundrechtsagentur ersetzt die bisherige EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien. Die Agentur soll hauptsächlich beratende Funktion bei der Erstellung und Umsetzung von EU-Beschlüssen und deren Auswirkungen auf die Grundrechte haben.
Zuständigkeit beschränkt sich weitgehend auf Gemeinschaft
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als acht Jahre nach Einrichtung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) in Wien wird diese Stelle zu einer
umfassenden EU-Grundrechtsagentur aufgewertet. Nach dem am Montag von den
EU-Justizministern beschlossenen Mandat kann die Agentur planmäßig ab 1.
Jänner 2007 ihre Tätigkeit in Wien aufnehmen. Ihre zentrale Aufgabe ist die
Beratung der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen in Menschenrechts- und
Grundrechtsfragen, wenn es um die Ausarbeitung oder Umsetzung neuer
EU-Richtlinien geht.
Auf die Einrichtung der EU-Grundrechtsagentur als Nachfolgerin der Rassismus-Beobachtungsstelle hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei einem Gipfel im Jahr 2003 geeinigt. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich auf das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Keine Kompetenz hat die Agentur dagegen zur Überprüfung der Menschenrechtssituation in einzelnen EU-Staaten. Damit sollte verhindert werden, dass die Agentur einzelne EU-Staaten wegen Defiziten in den Grundrechten an den Pranger stellt. In Bereichen, in denen die EU eine starke Zuständigkeit hat wie beim Asylrecht, Visafragen oder der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, kann die Agentur hingegen künftig eine wichtige Rolle spielen.
Dem Kompromiss war ein langes Tauziehen vorausgegangen. Vor allem der in Straßburg ansässige Europarat, der in seinen 46 Mitgliedstaaten über die Europäische Menschenrechtskonvention wacht, drängte auf eine genaue Abgrenzung zu der EU-Agentur. Die EU-Grundrechtsagentur wird sich dagegen primär mit der Lage in der EU befassen. Lediglich Kandidatenländer und Staaten, mit denen die Union ein Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen hat, können auch in die Arbeit der Agentur auf eigenen Wunsch hin aufgenommen werden. Um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, ist der Europarat im Aufsichtsrat der Agentur vertreten.
Lange Zeit war innerhalb der EU auch die Frage umstritten, ob die Grundrechtsagentur die Polizei- und Justizzusammenarbeit der EU-Staaten durchleuchten soll, die großteils zwischenstaatlich organisiert ist. Fazit: Sie kann sich auf Wunsch einzelner EU-Staaten deren Probleme in diesem Bereich ansehen, über eine rechtsverbindliche Zuständigkeit soll aber erst nach Prüfung in drei Jahren entschieden werden.
Die EU-Grundrechtsagentur verfügt in den nächsten sieben Jahren über ein Budget in Höhe von 150 Millionen Euro. Das Personal soll im Vergleich zur Rassismus-Beobachtungsstelle auf rund 100 Mitarbeiter verdreifacht werden.