Bures hat Richtlinie noch nicht umgesetzt, will keine Schnellschüsse.
Die EU-Kommission hat der Republik Österreich die beim EuGH eingebrachte Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures kündigt nun wieder an, nur eine "Mindestumsetzung der Richtlinie" anzustreben. Bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, wurde eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen.
"Größte Sorgfalt"
Der Entwurf soll allen
datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen
gerecht werden, so Bures. In der Experten-Gruppe unter Federführung des
Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-,
Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der
technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist
größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass
eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher
Daten sicherstellt", betont die Ministerin.
Speichern ohne Verdacht
Da es sich um eine Speicherung von Daten
auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte
Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche
Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine
"Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige
Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6
Monaten bis 2 Jahren vor.
"Keine Schnellschüsse"
Bures bekräftigt außerdem,
trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der
EU-Richtlinie festhalten zu wollen. "Dieses Thema ist viel zu sensibel für
Schnellschüsse." Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables
und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den
Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten
Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen
Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden.
Mit ÖVP akkordiert
Der Entwurf des Boltzmann-Institutes,
wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart,
diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach
letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang
2010 zu rechnen.