Österreich hat es verabsäumt neue Gebehmigungen zu beantragen.
Die EU-Kommission hat Österreich wegen nicht aktualisierter Industriegenehmigungen beim EuGH geklagt. Nach EU-Recht hätten bis 30. Oktober 2007 neue Genehmigungen erteilt werden müssen. Konkret geht es um industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten mit hohem Schadstoffpotenzial, die genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigungen werden nur erteilt, wenn bestimmte Umweltkriterien erfüllt sind.
2009 erstes Mahnschreiben
Im November 2009 erging ein erstes Mahnschreiben an Österreich, weil die Genehmigungserteilung nicht an die Rechtsvorschriften angepasst wurde. Im März 2010 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil 21 Genehmigungen noch ausstanden. Obwohl die Zahl der vorschriftswidrigen Anlagen zurückgegangen ist, haben sieben Anlagen noch immer nicht die erforderlichen Genehmigungen. Die Kommission hält die Fortschritte beim Genehmigungsverfahren für nicht zufriedenstellend. Deshalb verklagt sie Österreich vor dem EuGH.
Anlagen müssen über ordnungsgemäße Genehmigungen verfügen, damit sichergestellt sind, dass sie die strengen Auflagen erfüllen, die notwendig sind, um für den größtmöglichen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu sorgen. Große Industrieanlagen sind für einen erheblichen Anteil aller Emissionen von wichtigen Luftschadstoffen verantwortlich und haben große Auswirkungen auf die Umwelt. Die Luftverschmutzung kann eine Vielzahl von Auswirkungen wie Atemprobleme, vorzeitigen Todesfälle oder eine Schädigung der Ökosysteme zur Folge haben.
Österreich hat zwei Monate Zeit, um den Vorschriften nachzukommen.