Luftqualität

EU-Kommission verwarnt Ö wegen Feinstaub

08.02.2010

Mahnschreiben geht an insgesamt acht EU-Länder.

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Die Europäische Kommission hat am Montag Österreich und sieben weitere EU-Staaten wegen weiterhin mangelnder Bemühungen um eine Verbesserung der Luftqualität verwarnt. An Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Ungarn, die Slowakei und Rumänien wurden Mahnschreiben gerichtet, die überhöhte Emissionen von Feinstaub, auch als PM 10 bekannt, betreffen. Nach europäischem Recht mussten bis 2005 bestimmte Grenzwerte erreicht werden.

Fristverlängerung
Zahlreiche EU-Länder haben beantragt, die Frist für die Erreichung der PM 10-Normen bis Juni 2011 zu verlängern, und in einigen Fällen wurde Staaten, die sich eindeutig um eine bessere Einhaltung der Vorschriften bemühen, eine solche Verlängerung eingeräumt. Die jüngsten Schreiben gehen an diejenigen Länder, die in Verzug sind. Frankreich erhält zudem ein gesondertes Schreiben wegen fehlender Kontrolle der Emissionen von Schwefeldioxid.

Luftverschmutzung
Der scheidende EU-Umweltkommissar Stavros Dimas betonte, dass "Luftverschmutzung durch Feinstaub ernste Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, weshalb strikte Normen erforderlich sind. Diese Normen müssen zum Schutz der Bürger in der gesamten EU durchgesetzt werden, und ich fordere diese acht Mitgliedstaaten daher auf, diese Mängel zu beheben und den Schutz der Bürger so rasch wie möglich zu verbessern. Die menschliche Gesundheit steht an erster Stelle. Wir können es uns nicht leisten, zu warten."

Nach europäischem Recht mussten die Mitgliedstaaten bis 2005 Grenzwerte für PM 10 einführen. Es wurde ein Jahresgrenzwert (40 g/m 3 ) festgelegt sowie ein Tagesgrenzwert (50 g/m 3 ), der höchstens 35 Mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Die Länder können eine Ausnahme von der Anwendung der PM 10-Grenzwerte bis Juni 2011 beantragen, doch sind diese Ausnahmen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Die Mitgliedstaaten müssen nachweisen, dass sie Schritte unternommen haben, um die Einhaltung der Grenzwerte bis Ablauf der verlängerten Frist zu erreichen, und einen Luftqualitätsplan umsetzen, in dem die Minderungsmaßnahmen für jedes Luftqualitätsgebiet aufgeführt sind.

Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Ungarn und die Slowakei hatten eine Verlängerung beantragt, doch zeigte sich die Kommission mit den bisherigen Maßnahmen dieser Länder nicht zufrieden. Dem jährlichen Luftqualitätsbericht zufolge, den diese Mitgliedstaaten für 2008 vorgelegt hatten, werden die Grenzwerte in mehreren Gebieten permanent überschritten, und die Kommission ist der Ansicht, dass diese sieben Mitgliedstaaten somit ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

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