Ohne eine stichhaltige Begründung kann die Republik die Grenzen für Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern nicht bis 2011 dicht machen.
Die EU-Kommission hat von Österreich bisher keine Mitteilung über die von der Regierung beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen für Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten bis 2011 erhalten. EU-Staaten können ihren restriktiven Zugang zum Arbeitsmarkt auch nach dem 1. Mai 2009 aufrechterhalten, sie müssen aber eine Begründung wegen ernsthafter Störungen oder einer Bedrohung des Arbeitsmarktes anführen.
Limit ist 1. Mai
Auch von Deutschland oder Belgien hat es noch
keine Anmeldung für eine Verlängerung der Übergangsfristen gegeben. Diese
Notifizierung muss aber vor dem 1. Mai erfolgen. Die Kommission fordert alle
Mitgliedstaaten auf, die verbliebenen Behinderungen am Arbeitsmarkt
aufzuheben und die Freizügigkeit schnellstens zu ermöglichen. Es habe sich
gezeigt, dass das auch wesentliche wirtschaftliche Vorteile für alle
Beteiligten bringe.
Beschlossene Sache
Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat
die Verlängerung der Übergangsfristen für Arbeitnehmer aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten bis 2011 beschlossen. SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann
verwies auf die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt. Man habe daher
die vertraglich zugesicherte Möglichkeit einer Verlängerung in Anspruch
genommen, so Faymann.