Seine frühere Steuerberaterkanzlei hatte ihn auf Kreditschädigung geklagt.
Das EU-Parlament hat die Immunität des Europaabgeordneten Hans-Peter Martin aufgehoben. Die Mehrheit der Europaparlamentarier folgte am Mittwoch der Empfehlung des Rechtsausschusses, der sich am Montagabend für die Immunitätsaufhebung ausgesprochen hatte. Der parteifreie Martin ist damit der neunzehnte EU-Abgeordnete in der seit 2004 laufenden Legislaturperiode, der seine Immunität vorübergehend - für die Zeit des Rechtsstreits - verliert.
Kreditschädigung der Merkur
Mit dem Beschluss des
Parlaments wurde der Weg für die in Österreich anhängige Privatklage von
Martins früherer Steuerberaterkanzlei Merkur Treuhand des nunmehrigen
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter freigemacht. Die Kanzlei hatte den
EU-Abgeordneten auf Kreditschädigung geklagt, weil Martin ihr einen
Formalfehler vorgeworfen hatte. Er bemüht sich nach wie vor um einen
Vergleich in dieser Sache.
Das EU-Parlament verlangt von Martin nach wie vor 163.000 Euro - im Zusammenhang mit der Sekretariatszulage. Dagegen hat der Abgeordnete bereits Klage erhoben.
Die Auslieferung betachtet der Parteifreie als "abgekartetes Spiel" und "absurdes Politspiel der Sozialdemokraten", die versuchen würden, ihn mundtot zu machen.