163.000 Euro

EU-Parlament leitet Verfahren gegen Martin ein

05.09.2007

Die Rückzahlungsforderung an den österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin wird ernst: Das EU-Parlament hat das Verfahren eingeleitet.

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Das EU-Parlament macht mit seiner Rückzahlungsforderung an den österreichischen Europaabgeordneten Hans-Peter Martin ernst. Bei einer Sitzung des Präsidenten Hans-Gert Pöttering mit den 14 Vizepräsidenten Mittwoch abend wurde dem Vorschlag des Generalsekretärs des EU-Parlaments, Harald Römer, zugestimmt, die 163.381 Euro wegen regelwidriger Verwendung der Sekretariatszulage von Martin dadurch zu erhalten, indem man die Zulagen für den EU-Abgeordneten einbehält. Martin erklärte, es handle sich um ein "Geheimverfahren" wie in einer "Diktatur" und er könne nicht zurückzahlen, "was ich nicht bekommen habe".

163.000 Euro
Bis man die Summe von über 163.000 Euro von Martin auf diese Weise bekommt, dürfte aber ein langwieriger Weg sein. So erhält ein EU-Mandatar für Flugreisen zum Parlament beispielsweise bei einer Strecke zwischen 1001 und 1500 Kilometer eine Zulage von 286 Euro. Besser sieht es schon aus, wenn ein Abgeordneter als Berichterstatter ins Ausland reisen muss, dafür gibt es eine jährliche Geldspritze in Höhe von 3.895 Euro. Für einen Parlamentstag werden 279 Euro bezahlt, für Büromaterial- und Büromietkosten monatlich 3.946 Euro.

Nicht angetastet werden dürfte jene Zulage, die ein Abgeordneter für sein Personal - also beispielsweise Sekretärinnen - bekommt, das sind immerhin 15.496 Euro pro Jahr. Trotzdem rechnet das EU-Parlament damit, dass bis zu den nächsten Europawahlen 2009 fast die gesamte Summe zurückbezahlt sein wird.

Bislang noch nicht kontaktiert
Martin erklärte, er sei bisher vom EU-Parlament nicht kontaktiert worden. "Ich habe versucht, Stellung nehmen zu können, das wurde mir verwehrt". Von wem konkret? - Martin: "Von Seiten des Generalsekretariats". Von Römer selbst? - Der EU-Abgeordnete: "Nein, sondern vom Büro. Ich habe trotzdem darauf bestanden. Ich halte das für völlig ungerechtfertigt, für einen Rachefeldzug, der dem Rechtsstaat Hohn spricht". Er befinde sich derzeit nicht mehr in Straßburg, wo ja das Europaparlament seine erste Sitzung nach der Sommerpause hält, sondern "ich bin bei meiner Frau, die schwer erkrankt ist".

Martin hatte bereits zuvor mehrmals erklärt, gegen die Rückzahlungsforderung des Europäischen Parlaments vor dem EU-Gerichtshof zu klagen. Mit dem Urteil sei in zwei Jahren zu rechnen.

Der Generalsekretär des EU-Parlaments stützte sich bei seiner Entscheidung zur Rückzahlungsforderung auf das Ergebnis der Untersuchung des EU-Betrugsbekämpfungsamts (OLAF). In seinem Bericht hatte OLAF geltend gemacht, dass Martins Sekretariatszulage unter anderem für Assistenten ausbezahlt wurde, die dem EU-Parlament nicht gemeldet waren.

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