Die österreichische Justiz hatte den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Hans-Peter Martin gestellt. Die Entscheidung fällt wohl nicht vor Februar.
Das EU-Parlament hat am Montag die ersten Schritte gesetzt, um den Antrag der österreichischen Justiz auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des fraktionslosen Europaparlamentariers Hans-Peter Martin zu prüfen. Vor Februar ist kaum mit einer Entscheidung zu rechnen.
Generell nehmen solche Verfahren mindestens drei Sitzungen des Rechtsausschusses in Anspruch, eine davon um den Betroffenen selbst zu hören. Der Ausschuss stimmt dann über eine Empfehlung ab, über diese Empfehlung muss dann das Plenum des Europaparlaments endgültig entscheiden.
Matznetter hatte geklagt
Grund für den Antrag auf Aufhebung der
Immunität ist eine Kreditschädigungsklage von Martins früherem
Steuerberater, Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter. Martin hatte
Matznetters Kanzlei Merkur Treuhand für die angeblich fehlerhafte Abrechnung
seiner Sekretariatszulage beim EU-Parlament verantwortlich gemacht.
Rückforderung von Zulagen
Das EU-Parlament hat mittlerweile
die Rückforderung von 163.381 Euro eingeleitet, wogegen Martin beim
Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF
hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts wegen
seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe auf
angebliche "Formfehler" zurück, die seinem damaligen Kontenbetreuer
Christoph Matznetter anzulasten seien.