Brüssel wirft Wien vor, zu wenig für die Luftqualität zu unternehmen.
Die EU-Kommission hat acht Staaten der Europäischen Union, darunter Österreich, wegen mangelnder Bemühungen um eine Verbesserung der Luftqualität verwarnt. Neben Österreich wurden Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Rumänien, die Slowakei und Ungarn wegen überhöhter Emissionen von Feinstaub (PM10) gerügt. Außerdem hat die Kommission Österreich aufgefordert, Bestimmungen über den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern.
Fristverlängerung abgelehnt
Was die Verwarnung wegen
fehlender Luftqualität betrifft, handelt es sich um die erste Stufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens. Hintergrund ist, dass bis 2005 bestimmte
Grenzwerte von PM10 erreicht werden hätten müssen. Österreich hatte
gemeinsam mit anderen EU-Staaten eine Verlängerung der Frist bis 2011
beantragt, doch zeigte sich die Kommission mit den bisher gesetzten
Maßnahmen der Länder nicht zufrieden. Dem jährlichen Luftqualitätsbericht
zufolge, den diese EU-Staaten für 2008 vorgelegt hatten, werden die
Grenzwerte in mehreren Gebieten permanent überschritten.
Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte, Luftverschmutzung durch Feinstaub habe "ernste Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, weshalb strikte Normen erforderlich sind". Diese Normen müssten zum Schutz der Bürger in der gesamten EU durchgesetzt werden. Er fordere deshalb die acht Staaten auf, "diese Mängel so rasch wie möglich zu beheben. Wir können es uns nicht leisten zu warten".
50 Mikorgramm
Die EU-Norm sieht vor, dass an maximal 35 Tagen
ein Wert von über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten
werden darf. Feinstäube entstehen vor allem durch Schadstoffemissionen aus
Industrie, Verkehr und Hausbrand. Sie können Asthma, Herz-Kreislaufprobleme
und Lungenkrebs auslösen und die Lebenserwartung verkürzen.
In einer zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Brüsseler Behörde Österreich formell aufgefordert, Bestimmungen über den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern. Konkret geht es dabei darum, dass ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr erwerben kann, wenn ein Bauer sein Interesse daran bekundet.
Darüber hinaus muss eine künftige landwirtschaftliche Nutzung durch einen Bauer in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährleistet werden. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde aufgrund einer Beschwerde im Dezember 2008 eingeleitet. Nach Prüfung der Antwort der österreichischen Regierung kritisiert die Kommission, dass diese Beschränkungen immer noch nicht vollständig mit den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar seien. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort aus Wien, kann sie beim Europäischen Gerichtshof klagen.