Der Erfolg bei der Europawahl bringt der FPÖ neben politischem Prestige auch viel Geld für die Wahlkampfkasse
Bis zu 4,3 Mio. Euro können sich die Freiheitlichen aus der "besonderen Parteienförderung" für die Europawahlen sichern. Knapp dahinter folgen ÖVP und SPÖ. Insgesamt erhalten die Parteien für die EU-Wahl eine "besondere Parteienförderung" von 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem - in Summe also 15,9 Mio. Euro.
Wie viel Geld die Parteien genau abholen können, ist noch nicht bekannt. Denn rückerstattet wird nur, was die Parteien auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben haben. Und im Vorfeld der Wahl haben die drei großen Parteien FPÖ, ÖVP und SPÖ ihre Wahlkampfbudgets nicht offiziell beziffert. ÖVP und SPÖ bekundeten auf APA-Anfrage nur, die gesetzliche Obergrenze einhalten zu wollen. Diese lag bei 8,66 Mio. Euro für den Zeitraum zwischen 26. März und dem Wahltag am 9. Juni. Die FPÖ gab an, unter der Hälfte des gesetzlich Erlaubten zu bleiben - das wären 4,33 Mio. Euro und entspricht in etwa dem Betrag, der der FPÖ angesichts des Wahlergebnisses vom Sonntag maximal zusteht.
4,3 Millionen Euro
Nach APA-Berechnungen beläuft sich der Anspruch der Freiheitlichen auf bis zu 4,3 Mio. Euro. Dahinter folgt die ÖVP mit 4,2 Mio. Euro vor der SPÖ, die bis zu 3,9 Mio. Euro aus der Sonderförderung erhalten könnte. Grüne und NEOS stehen demnach rund 1,8 bzw. 1,7 Mio. Euro zu.
Die beiden kleineren Parteien waren im Vorfeld der Wahl die einzigen, die ihre Wahlkampfbudgets recht konkret bezifferten. Beide haben demnach mehr in die EU-Wahl investiert, als sie durch die Sonderförderung rückerstattet bekommen. Die NEOS bezifferten ihren Budgetrahmen für den Wahlkampf mit 2,5 Mio. Euro. Die Grünen gaben an, bei der Bundespartei etwas über 1,5 Mio. Euro budgetiert zu haben. Dazu kommt noch etwas über eine halbe Million Euro von den Landesparteien.
Genau aufschlüsseln müssen die Parteien ihre Wahlkampfkosten in einem "Wahlwerbungsbericht", der in den kommenden sechs Monaten an den Rechnungshof zu übermitteln ist. Auch die Auszahlung der Sonderförderung durch das Kanzleramt muss innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl erfolgen.