Österreichs neue Justizministerin Bandion-Ortner trägt den Plan mit. Ein "Erbschein" soll die Bürokratie reduzieren.
Österreich unterstützt Pläne der Europäischen Union, grenzüberschreitende Erbschaftsfälle zu erleichtern. Die neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am informellen Treffen der 27 EU-Justizminister in Prag teilgenommen und diese Position mitgeteilt. Während sie in dieser Frage eine Einigung der EU-Staaten erwartet, geht sie im Streit um die Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Scheidungen davon aus, dass es nur eine verstärkte Zusammenarbeit der Staatengruppe geben wird.
"Erbschein" gegen Bürokratie
Laut EU-Kommission
hat etwa ein Zehntel aller Erbfälle innerhalb der EU eine
grenzüberschreitende Dimension, etwa wenn der Verstorbene Häuser in
verschiedenen EU-Staaten besessen hat. Bandion-Ortner zufolge wird auch
weiterhin das jeweilige nationale Erbrecht für die einzelnen Vermögensteile
zur Anwendung kommen. Die neue Regelung soll es aber ermöglichen, das
Verlassenschaftsverfahren vor einem einheimischen Gericht abzuwickeln und
die im Ausland liegenden Vermögenswerte mittels "Erbschein" relativ
unbürokratisch in Besitz zu nehmen.
Bei Scheidungen uneinig
Eine Verfahrensvereinfachung ist seit
längerem auch bei grenzüberschreitenden Scheidungsfällen geplant, doch
sträubt sich Schweden beharrlich gegen einen EU-Beschluss. Stockholm
argumentiert, dass die Anwendung ausländischen Rechts bei gemischten Ehen
das betont liberale schwedische Scheidungsrecht aushöhlen könnte. Österreich
hat sich daher einer Gruppe von Staaten angeschlossen, die die geplante
Vereinfachung im Alleingang beschließen will. Wieviele EU-Mitglieder
mitziehen, ist noch offen.
Homo-Ehen problematisch
Angesprochen auf die Forderung Luxemburgs
nach einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im EU-Ausland
meinte Bandion-Ortner, sie würde es "generell befürworten, dass eine
Anerkennung in diesen Bereichen erfolgt". Sie fügte aber mit Blick auf die
Tatsache, dass es im österreichischen Familienrecht keine
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gibt, hinzu, die materiellen
Regelungen in Österreich wären durch einen etwaigen EU-Beschluss "nicht
betroffen".