Niederlage
EuGH kippt Gen-Anbau-Verbot in Oberösterreich
12.09.2007
Die Luxemburger Richter haben der Nichtigkeitsbeschwerde nicht stattgegeben.
Der Europäische Gerichtshof hat das oberösterreichische Gentechnik-Anbauverbot am Donnerstag endgültig gekippt. Das Land hatte gegen die ursprüngliche Aufhebung Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, der EuGH hat sie aber zurückgewiesen. Damit kann das 2002 verhängte Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen in Oberösterreich nicht in Kraft treten.
Im Mai hatte die Generalanwältin eine Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde empfohlen. Üblicherweise folgen die Luxemburger Richter der Meinung der Generalanwälte.
Jahrelanger Zwist
Oberösterreich hatte 2002 ein flächendeckendes
Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen erlassen. Die
EU-Kommission lehnte das aber ab. Daraufhin legte die Landesregierung beim
EUGH Berufung ein. Im Oktober 2005 wurde die Klage in erster Instanz
abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob Oberösterreich, unterstützt von der
Republik Österreich, Nichtigkeitsbeschwerde.
Importverbot für Saatgut
In Oberösterreich werden
gentechnisch veränderte Pflanzen trotzdem nicht so bald angebaut. Immerhin
gibt es das bundesweite Importverbot für genmanipuliertes Saatgut und das
angesichts hoher Auflagen "abschreckende"
Gentechnik-Vorsorgegesetz des Landes.
Die EU-Kommission war zuletzt vorigen Dezember mit dem Versuch gescheitert, die österreichischen Importverbote für zwei in der EU zugelassene Genmais-Sorten zu kippen. Die EU-Umweltminister stellten sich damals hinter Österreich.
Der Import anderer gentechnisch veränderter Nahrungsmittel und Futtermittel ist aber erlaubt. Hier besteht nur seit 2003 eine Kennzeichnungspflicht, sodass die Entscheidung über den Kauf beim Konsumenten liegt.
Niemand will Gentechnik
Gegen die Gentechnik in der
Landwirtschaft existiert in Oberösterreich eine breite Front. Laut einer
market-Umfrage wird der GVO-Einsatz von 94 Prozent der Bevölkerung
kategorisch abgelehnt. Sogar neun von zehn Bauern sind strikt dagegen.