Vertrag durch Darabos-Vergleich nicht verändert
Eurofighter: Kletecka sieht kein Ausstiegs-Hindernis durch Vergleich
17.02.2020
Auch Verjährungsfristen durch Darabos-Vergleich nicht verändert.
Wien/Toulouse. Der Salzburger Zivilrechtsexperte Andreas Kletecka sieht in dem 2007 von Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) geschlossenen Eurofighter-Vergleich kein Hindernis für einen Vertragsausstieg. Auch an den Verjährungsfristen dürfte der Vergleich nichts geändert haben. Aber natürlich werde ein Ausstieg von Jahr zu Jahr schwieriger, meinte er Montag in der ZiB2.
Im Fall eines Ausstiegs müsste Österreich natürlich Benützungsentgelt zahlen, andererseits müsste der Kaufpreis mit vier Prozent Vergütungszinsen verzinst werden - und auch allfällige spezielle Infrastrukturmaßnahmen könnten einberechnet werden, erklärte der Zivilrechtler.
Dass die Firma Airbus nicht bereit ist, über Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz oder gar die Rückabwicklung des Liefervertrages zu sprechen, könnte Teil des Verhandlungspokers sein. Aber "irgendwie muss sich wohl auch Airbus der Situation stellen", meinte Kletecka, denn er könne sich nicht vorstellen, dass die Politik hier noch einen Rückzieher macht. Verteidigungsministerin Claudia Tanner (ÖVP) hat ja nach der Gesprächs-Absage von Airbus eine zivilrechtliche Klage angekündigt.