Antisemitische Texte

F-Klement wegen Verhetzung verurteilt

23.09.2009

Der ehemalige FPÖ-Abgeordnete fünf Monate bedingt aus.

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© APA/Eggenberger
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Der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Karlheinz Klement ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hat auf seiner Website von Oktober bis Dezember 2008 "verhetzende Textpassagen, in denen das jüdische Volk in einer die Menschenwürde herabsetzende Art beschimpft wird" veröffentlicht, so die Anklage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung meldeten volle Berufung an.

Haiders Tod
Klement verantwortete sich nicht schuldig. Er gab zwar zu, dass der Artikel auf seine Anweisung hin auf seiner Internetseite platziert worden sei, geschrieben habe er ihn aber nicht. Er habe nach dem Tod es ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider lediglich aufzeigen wollen, wie kontrovers die Diskussionen im Nachhinein seien.

"Menschenverachtend"
Auf die Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl, was das Ableben prominenter Juden (die im Artikel namentlich genannt werden, Anm.) mit dem Tod Jörg Haiders zu tun habe, antworte der Ex-Nationalratsabgeordnete: "Ich bin den Text nur überflogen." Er räumte allerdings ein, dass die Passagen "absolut menschenverachtend seien und die Menschenwürde des jüdischen Volkes verletzen".

Wenig Distanzierung
Er habe ein Vorwort geschrieben, in dem er sich davon distanziere. Dies lese sich in dem Satz "man kann zu dem Artikel - er stammt nicht von mir - stehen wie man will", erklärte Klement dem Richter, der die Distanzierung im Vorspann inhaltlich nicht erkennen konnte.

"Es ist absolut erschütternd, so etwas im Jahre 2008 noch lesen zu müssen", sagte Staatsanwältin Sandra Agnoli. Klement sei zum "Sprachrohr eines absolut rassistischen Artikels" geworden, er habe ihn bewusst ausgesucht und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eine inhaltliche Distanz sei auf keine Art und Weise gegeben. Sie legte Berufung gegen die Höhe des Urteils ein. Auch die Verteidigung - die einen Freispruch beantragt hatte - berief.

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