Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) ist verpflichtet, über den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft informieren. Eine Informationsverweigerung unter Berufung auf das Amtsgeheimnis sei nicht zulässig, sagte Verfassungsjurist Heinz Mayer in der "ZiB24" am Freitag. Sollte sich der Minister dennoch weiter weigern, diese Information herauszurücken, mache er sich strafbar, denn das sei dann "wohl Amtsmissbrauch". In diesem Fall drohe dem Minister "Haft", sagte Mayer.
Das Amtsgeheimnis spiele in diesem Zusammenhang "keine Rolle". Das Umweltinformationsgesetz, auf das sich Berlakovich berufe, "braucht man nicht novellieren, sondern nur lesen". Auch eine Informationsverweigerung aufgrund des Datenschutzes komme überhaupt nicht in Betracht, sagte der Jurist. Zugleich betonte Mayer, dass der Minister nicht zu einer Freigabe der Informationen gezwungen werden könne. Zwar sei eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof möglich, doch könne dieser nur feststellen, dass Berlakovich die Informationen zu Unrecht zurückgehalten habe.
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