Im Falle einer Ausgangssperre
Fahrverbot mit eigenem Auto: Wieder Aufregung um neues Corona-Gesetz
16.09.2020
Das neue Corona-Maßnahmengesetz ist derzeit gerade in Begutachtung. Nun sorgt ein weiterer Punkt für Wirbel. Die Opposition ist stinksauer.
Das neue Covid-Maßnahmengesetz – es ist noch nicht beschlossen – soll auch den Ernstfall von neuerlichen Ausgangsbeschränkungen regeln.
Im Unterschied zum letzten Mal werden nun fünf Ausnahmen explizit erwähnt:
- Zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“.
- Zur „Betreuung und Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen“.
- Für „berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich“ sei.
- Zur „körperlichen und psychischen Erholung“.
- Zur „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.
Diese Maßnahmen sollen freilich nur kommen, falls die Pandemie außer Kontrolle geraten würde.
Nachdem die letzten Ausgangsbeschränkungen vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden, sollen sie nun eine rechtliche Grundlage bekommen. Nun stößt ein ganz besonderer Punkt der Opposition sauer auf. Denn in dem Gesetzesentwurf, der sich derzeit noch in Begutachtung befindet, werden auch Verordnungen, die "das Betreten oder Befahren von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit" geregelt. Demnach sollen in Zukunft - geht es nach dem Gesetz - auch private Fahrgemeinschaften auf die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliert werden können. Zudem erstrecke sich das Betretungsverbot auch auf die privaten Verkehrsmittel. Sprich: Man darf dann selbst mit dem eigenen Auto nicht mehr fahren. Das gab NEOS-Gesundheitssprecher Gerhard Loacker bekannt, berichtet "zackzack.at".
Empört zeigt sich auf FPÖ-Chef Norbert Hofer. In einer Aussendung spricht er sogar von "Corona-Diktatur". „Hier sind die Grünen offenbar in ihrem Element und leben ihren Auto-Hass unter dem Deckmantel der Coronavirus-Bekämpfung aus. Während der Gesundheitsminister den Österreichern die Nutzung ihres eigenen Autos untersagen kann, braust der Minister selber im schicken „Audi e-tron 55 quattro advanced“ durch die Gegend", tobt er. "Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und muss auch in Covid-Zeiten ermöglicht werden. Viele Bürger sind auf das Auto angewiesen, um in die Arbeit zu kommen. Ein Betretungsverbot für private Pkw zu verhängen, mag den grünen Idealen zwar entsprechend, ist aber lebensfremd und darf keinesfalls umgesetzt werden", so Hofer.
30.000 Euro Strafe
Auch Betretungsverbote etwa für Betriebsstätten, Verkehrsmittel, Arbeitsplätze und öffentliche Orte sind nach dem neuen Gesetzesentwurf möglich.
Bei Missachtung der Regelungen können Magistrate und Bezirkshauptmannschaften Strafen für private Personen bis zu 1.450 Euro, für Unternehmen bis zu 30.000 Euro verhängen.
Büro-Kontrollen
Zudem kann die Bezirksverwaltungsbehörde „Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren“. Das soll einerseits offenbar Arbeitnehmer schützen sowie auch weitere Ansteckungen in Betrieben eindämmen. Der Passus, wonach auch „in Unterlagen“ Einsicht genommen werden könne, ruft Kritiker auf den Plan. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es: Es gehe darum, zu prüfen, ob Covid-Maßnahmen eingehalten werden. Das Redaktions- oder Anwaltsgeheimnis werde gewahrt bleiben.