Jenewein gesteht

Fake-Covid-Zertifikate: FPÖ-Hafenecker vor Gericht

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Die fünf Angeklagten - darunter hohe FPÖ-Politiker - erschienen nicht zur Verhandlung am Bezirksgericht Purkersdorf. Jenewein zu Datenfälschungs-Vorwurf laut Verteidiger geständig, der Rest bekannte sich nicht schuldig.

Der Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und vier Mitangeklagte ist am Dienstag am Bezirksgericht Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) ohne die Beschuldigten gestartet. Dem früheren FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein wird Datenfälschung angelastet, er ist laut seinem Verteidiger geständig. Die anderen - unter ihnen auch Hafenecker - sollen als Bestimmungstäter agiert haben. Sie bekannten sich nicht schuldig.

Hafenecker, Frau und Freund vor Gericht: Auch wegen Fußball-Spiel

Beschuldigt werden neben Hafenecker u.a. auch seine Ehefrau und ein Freund der Familie, der für die FPÖ als Gemeinderat tätig ist. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Wien von Jenewein gefälschte Corona-Testzertifikate erhalten haben, um bei einem Fußball-EM-Spiel am 23. Juni 2021 in Budapest zuzuschauen.

Hafenecker soll kurzfristig Tickets für das Match erhalten haben. Die drei Beschuldigten hatten sich für den Zutritt ins Stadion testen lassen, die Resultate standen aber bei der Anfahrt noch aus, sagte der Vertreter der Anklagebehörde: "Es gab richtige Testergebnisse, die waren alle negativ, nichtsdestotrotz wurden trotzdem Testzertifikate gefälscht."

Es gebe "keinen Beweis für Bestimmung oder Beitrag", erklärte Christoph Völk, der Rechtsanwalt der drei Angeklagten. Er forderte - ebenso wie Niki Haas, der Verteidiger des Fünfbeschuldigten, - einen Freispruch.

Jenewein bekannte sich schuldig

Jenewein bekannte sich laut seinem Verteidiger Christoph Rother zu allen 20 von der Anklage umfassten Verfälschungen von Mai bis August 2021 schuldig. Der ehemalige Politiker soll Zertifikate teilweise für sich und teilweise für andere am Computer verändert haben, u.a. in Bezug auf Zeitpunkt und Personendaten. "In seinem Repertoire waren verfälschte Antigen- und PCR-Tests", sagte der Staatsanwalt. Hinweise, dass Jenewein dafür Geld erhalten habe, gebe es nicht.

"Unüberlegte" Fälschungen 

Der Verteidiger von Jenewein berichtete, sein Mandant habe Fälschungen erstellt, um - trotz regelmäßiger Tests - bei Krankenhausbesuchen seiner inzwischen verstorbenen Frau immer ein gültiges Zertifikat vorweisen zu können. Im Bekanntenkreis habe er darüber gesprochen.

Die Fälschungen seien "unüberlegt" gewesen, Jenewein bedauere dies sehr, sagte der Verteidiger. An konkrete Bestellungen erinnere sich sein Mandant nicht. Rother ersuchte um eine Diversion. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Fund auf dem Handy des früheren Politikers.

Hafeneckers Anwalt verweist auf die "Macht der Bilder in einem Superwahljahr" 

Bei Verfahren vor einem Bezirksgericht müssen Angeklagte nicht persönlich erscheinen und können sich durch einen Verteidiger vertreten lassen, erläuterte der Richter. Der Rechtsanwalt von Hafenecker verwies auf die "Macht der Bilder in einem Superwahljahr".

Deshalb hätten seine Mandanten ihr Recht wahrgenommen, nicht persönlich zu erscheinen. "Zur Wahrheitsfindung tragen Bilder nicht bei", meinte der Jurist, "hier geht es nicht um einen politischen Prozess". Jenewein nehme aufgrund eines seit längerem gebuchten Urlaubs nicht an der Verhandlung teil, sagte sein Verteidiger.

 Im Fall einer Verurteilung droht bis zu ein Jahr Haft

Der Verteidiger von Hafenecker, seiner Frau und des Viertangeklagten verweigerte bei einer Befragung im Namen seiner Mandanten die Aussage. Auch der Rechtsanwalt des Fünftangeklagten äußerte sich nicht näher.

Ein im Parlament tätiger FPÖ-Politiker soll bei Jenewein gefälschte Covid-Zertifikate bestellt haben. Er hatte bereits vor der Verhandlung Diversion erhalten und soll am Dienstag ab 14.00 Uhr als Zeuge befragt werden. Der Prozess wird nach einer Pause ab 13.30 Uhr fortgesetzt.

Ob der für Mittwoch vorgesehene Verhandlungstag stattfindet, ist noch offen. Geplant waren Aussagen von Zeugen, diese werden aber nicht erscheinen. Im Fall einer Verurteilung droht bis zu ein Jahr Haft.

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