Anklage-Akt

Fall Grasser: Justiz behebt interne Panne

23.03.2015

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kann das Buwog-­Verfahren jetzt fortsetzen.

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© chrissinger.com
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Das Oberlandes­gericht Wien hat jetzt an ­einer Nebenfront im Buwog-Verfahren entschieden. ­Damit wurde eine Panne ­beseitigt, die der Justiz in dem Megaverfahren passiert war– geht es doch gegen 54 Beschuldigte, unter ihnen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (für alle gilt die Unschuldsvermutung).

Konkret hatte ein Steuerberater dagegen Einspruch erhoben, dass seine Unterlagen zum Anklageakt kommen – darüber hat das OLG jetzt rechtkräftig entschieden, wie dessen Sprecher Reinhard Hinger bestätigte.

Damit kann die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Anklageakt – der schon einmal beim Justizministerium war – abschließen: Wann es soweit ist, will derzeit aber niemand abschätzen.

In der Causa Buwog geht es unter anderem, um den zu billigen Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an ein Konsortium um die Immofinanz. Ermittelt wird schon länger als fünf Jahre. Die möglichen Delikte lauten Untreue, Geldwäsche Falschaussage, Bestechlichkeit und Bestechung. (gü)

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