Oberster Gerichtshof entscheidet erst 2013.
Haft für alle – das waren die harten Urteile gegen die vier Angeklagten im „Birnbacher-Prozess“. Ex-ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz bekam 5,5 Jahre. Die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding drei bzw. zwei Jahre,
Nur der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, 71, kam mit einer relativ milden Strafe davon: Drei Jahre, zwei davon bedingt. Das Haftjahr könnte er mit einer Fußfessel im Hausarrest absitzen.
Birnbacher erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die sind nun abgelaufen. Bis heute, Donnerstag, muss er dem Gericht in Klagenfurt schriftlich Auskunft darüber geben, ob er die Strafe annimmt, oder nicht.
Die drei anderen (nicht rechtskräftig) Verurteilten werden in den nächsten Wochen das Urteil schriftlich zugestellt bekommen. Ihre Anwälte haben vier Wochen Zeit, auf das Urteil zu antworten. Erst dann wandert der Akt an den Obersten Gerichtshof weiter. Dort wird über die Nichtigkeitsbeschwerde entschieden. „Das wird frühestens Anfang 2013 der Fall sein“, sagt Martin Nemec, einer der Anwälte im Birnbacher-Prozess.
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Steuerberater Dietrich Birnbacher
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Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz
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Vorstand der Kärntner Landesholding Gert Xander
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Staatsanwalt Andreas Höbl
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Richter Manfred Herrnhofer
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Von links nach rechts: Die Angeklagten mit ihren Anwälten Hans Jörg Megymorez, Martin Nemec, Alexander Todor-Kostic, Josef Martinz, Gernot Murko
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Dietrich Birnbacher und sein Anwalt Richard Soyer