Fall Martinz

Brutal-Urteil wird bekämpft

03.10.2012

Oberster Gerichtshof entscheidet erst 2013.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH / Raunig
Zur Vollversion des Artikels

Haft für alle – das waren die harten Urteile gegen die vier Angeklagten im „Birnbacher-Prozess“. Ex-ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz bekam 5,5 Jahre. Die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding drei bzw. zwei Jahre,

Nur der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, 71, kam mit einer relativ milden Strafe davon: Drei Jahre, zwei davon bedingt. Das Haftjahr könnte er mit einer Fußfessel im Hausarrest absitzen.

Birnbacher erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die sind nun abgelaufen. Bis heute, Donnerstag, muss er dem Gericht in Klagenfurt schriftlich Auskunft darüber geben, ob er die Strafe annimmt, oder nicht.

Die drei anderen (nicht rechtskräftig) Verurteilten werden in den nächsten Wochen das Urteil schriftlich zugestellt bekommen. Ihre Anwälte haben vier Wochen Zeit, auf das Urteil zu antworten. Erst dann wandert der Akt an den Obersten Gerichtshof weiter. Dort wird über die Nichtigkeitsbeschwerde entschieden. „Das wird frühestens Anfang 2013 der Fall sein“, sagt Martin Nemec, einer der Anwälte im Birnbacher-Prozess.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel