Novelle des Hochschulgesetzes

Faßmann: 3-G-Regel gilt auch an Universitäten

11.06.2021

Ab Herbst soll wieder vor Ort studiert, gelehrt und geforscht werden.

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© APA/HERBERT NEUBAUER
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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hofft, dass das kommende Studienjahr an Hochschulen möglichst wieder in voller Präsenz stattfinden kann. Als Voraussetzung dafür sollen auch dort die 3-G-Regeln gelten und nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zugang haben. "Wir müssen alle gemeinsam einen Rahmen schaffen, in dem wir ab Herbst ein möglichst traditionelles Semester absolvieren können, sofern es die aktuellen Infektionszahlen zulassen werden", so Faßmann in einer Aussendung.

Novelle des Hochschulgesetzes

Für diese Neuregelung wird das bestehende zweite Covid-19-Hochschulgesetz, das derzeit schon das Reintesten in Lehrbetrieb und Prüfungen regelt, angepasst und bis Ende des Wintersemesters 2021/22 verlängert. Grundsätzlich sollen wie schon bisher die Unis, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen eigenständig und selbstbestimmt ihr Corona-Management gestalten. Diese hätten in den vergangenen 15 Monaten bewiesen, dass sie die Coronakrise durch flexible Gestaltung ihres Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetriebes meistern könnten, so Faßmann mit Verweis etwa auf die gestiegene Prüfungsaktivität an den Unis.

Die Umstellung auf digitales Lernen, Lehren und Prüfen sei allerdings für Studierende aber auch Lehrende eine enorme Herausforderung und die Hochschulen würden auch von der gemeinsame Begegnung, Austausch und Diskurs leben. Faßmann appelliert deshalb an die Uni- und Hochschulangehörigen, vorhandene Impfmöglichkeiten auch zu nutzen. Zuletzt waren die Unis und anderen Hochschulen in einem Mischbetrieb, bei dem der Großteil der Lehre nur digital angeboten wird, einzelne Prüfungen bzw. manche Labor- oder andere praktische Übungen finden vor Ort statt.
 

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