Der 56-Jährige wurde wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Nach der Urteilsverkündung brach er zusammen.
Der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang F. ist am Montagabend wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Paragrafen 3 h Verbotsgesetz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dazu wurden zwei offene bedingte Freiheitsstrafen aus den beiden vorigen Strafverfahren widerrufen.
Bei Rechtskraft des Urteils geht der 56-Jährige für insgesamt sechs Jahre und fünf Monate hinter Gitter.
Zusammenbruch
Nach der Urteilsverkündung spielten sich im
Verhandlungssaal am Wiener Straflandesgericht dramatische Szenen ab. Während
die Richterin dem Ex-Politiker die Rechtsmittel erteilen wollte, sackte er
zusammen. Ehefrau und Sicherheitskräfte eilten ihm zu Hilfe. "Ein
Kreislaufzusammenbruch", murmelte der sichtlich Gezeichnete, ehe er zu
Boden sank.
Den Saal konnte er aber wieder auf eigenen Beinen verlassen. Dem Vernehmen nach soll es sich um keine massiven gesundheitlichen Probleme handeln.
Holocaustleugner
Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren
wertete das Gericht vor allem die einschlägigen Vorstrafen und den raschen
Rückfall des 56-Jährigen als besonders erschwerend. Knapp ein halbes Jahr,
nachdem er vorzeitig bedingt entlassen worden war, hatte er wieder E-Mails
versandt, in denen er die Gaskammern im Dritten Reich anzweifelte. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Ausschluss aus der FPÖ erfolgte 1994.