Paten fix, aber

Faymann deutet Änderungen beim Bleiberecht an

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Der Kanzler kann sich zwar Verbesserungen vorstellen, Patenschaften hält er aber für grundsätzlich richtig.

SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann hat in der Fragestunde des Nationalrats Änderungen beim Bleiberechtsentwurf von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter vage angedeutet. Es sei möglich, dass es noch zu Verbesserungen komme. Zwar bekannte sich auch der SPÖ-Chef grundsätzlich zu Patenschaften, betonte aber, dass man schauen müsse, in welchen Fällen man dieses Instrument überhaupt benötige.

Patenschaften
Derzeit ist vorgesehen, dass humanitäres Bleiberecht von den Ländern nur dann vergeben werden kann, wenn Einzelpersonen oder Organisationen umfassend finanziell für die Zuwanderer bürgen.

Bei Zogajs unnachgiebig
Im Fall der Familie Zogaj stellte sich Faymann neuerlich hinter Fekter und ihre harte Haltung. Wenn ein Fall weder in die Regel noch in die Ausnahme falle, müsse man das akzeptieren. Gäbe es hier eine Sonderregel, würde das die Gleichheit in Frage stellen. Überdies müsse man behördliche Entscheidungen zwar nicht mögen, sie aber zur Kenntnis nehmen.

Fekter zu Änderung bereit
Die Innenministerin selbst hat auch Änderungen angekündigt. Im Streitpunkt Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern will sie zunächst eine juristische Prüfung. Davor hatten die Landeshauptleute abgelehnt, die Entscheidung über die Altfälle zu übernehmen. Der geplante Beirat, der auf Wunsch der Landeshauptleute eine Empfehlung über die Erteilung eines Bleiberechts abgeben sollte, kommt doch nicht. Und die umstrittenen Patenschaften sollen gegen Missbrauch abgesichert werden.

Ursprünglicher Plan
Bisher war das Bleiberecht so geregelt, dass die Länder zwar Vorschläge machen konnten, die letztgültige Entscheidung lag aber in einer Art Gnadenakt beim Innenministerium. Diese Kompetenz sollte nach Fekters Entwurf auf die Landeshauptleute übertragen werden. Sie sollten zwecks Entscheidungsfindung einen Beirat bilden können. Eine positive Empfehlung des Beirats sollte es aber nur geben, wenn eine Patenschaft vorliegt - mit einer Haftung für alle Kosten, wie Krankenversicherung, Unterkunft und Ähnliches.

In Sachen Zogajs bleibt sie hart.

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