Anti-Korruption Neu
Faymann gegen Ausnahmen für Abgeordnete
07.07.2009
Keine unterschiedlichen Regeln im neuen Korruptionsstrafrecht.
"Zum Schluss, wenn das Paket fertig ist, soll für alle dasselbe gelten." Das meint SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann zu den Überlegungen über die neuen Bestimmungen im Korruptionsstrafrecht. Es könne keine unterschiedlichen Regelungen geben. "Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es Ausnahmen für Abgeordnete gibt", so der Kanzler.
Einigung dringend nötig
Die Parlaments-Fraktionen beraten
bis zuletzt über die neuen Bestimmungen im Korruptionsstrafrecht. Am
Dienstag ist auch wieder eine Verhandlungsrunde mit der ÖVP angesetzt.
Immerhin soll am Mittwoch der Nationalrat die Novelle bereits beschließen.
Anzeigenflut gegen Mandatare befürchtet
SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim verteidigt unterdessen seine Idee, auch EU-Abgeordnete vom
Korruptionsstrafrecht weitgehend auszunehmen. Sein Standpunkt sei vielleicht
"nicht wahnsinnig populär". Aber er habe Sorge, dass ein strafrechtliches
Delikt geschaffen werde, wo man den Abgeordneten "per se" ausliefern müsse.
Denn dann werde es zu "permanenten Auslieferungen" aufgrund anonymer
Anzeigen kommen, befürchtet Jarolim. Damit würde man die "Offensivkraft" von
Abgeordneten untergraben, Dinge im Parlament zu sagen, die man außerhalb
vielleicht nicht sagen würde.