Werner Faymann macht mit seinen Einspar- und Modernisierungsplänen in der Bürokratie ernst – 124 Behörden und Senate werden aufgelöst.
Seit Februar liegt ein – vor allem für die Mandarine der Hochbürokratie – brisanter Gesetzesentwurf im Parlament: 124 Sonderbehörden in Bund und Ländern vom Verwaltungs- über den Finanzsenat bis hin zu Disziplinarkommissionen sollen aufgelöst werden. An ihrer Stelle will Kanzler Werner Faymann nach jahrzehntelanger Debatte ein Bundes-Verwaltungsgericht und neun Landesverwaltungsgerichte einführen.
Behörden-Dschungel soll bürgernäher werden
„Das
ist in ganz Europa üblich, ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur höheren
Effizienz der Verwaltung“, begründet Faymann seinen Plan. Der Öffentlichkeit
weithin unbekannte – und damit für den Normalverbraucher gar nicht
zugängliche – Behörden mit klingenden Namen wie „Landesagrarsenat“,
„Schienen-Control-Kommission“ oder „Ober-Disziplinarkommission für
Landeslehrer“ werden aufgelöst.
An die Stelle dieses Dschungels aus Sonderbehörden sollen Länder-Verwaltungsgerichte treten, die das Personal der „Unabhängigen Verwaltungssenate“ übernehmen. Im Bund werden etwa Vergabeamt, Umweltsenat und Datenschutzkommission zu einem Verwaltungsgericht fusioniert, der unabhängige Finanzsenat wird zum Verwaltungsgerichtshof für Finanzen.
Länder fürchten nun sogar Mehrkosten durch Reform
Aus
dem Kanzleramt heißt es, dass nach Ende der Begutachtung noch
Verhandlungsbedarf bestehe: Die Länder, die selbst viele Ergänzungen
gefordert hatten, fürchten plötzlich sogar Mehrkosten, Kärnten errechnete
etwa 591.000 Euro Personalausgaben mehr pro Jahr.
Rechtsanwälte-Chef Gerhard Benn-Ibler spricht andererseits von einem „inakzeptablen Kahlschlag“. Lehrer- und Beamtengewerkschafter lehnen den Entwurf erwartungsgemäß vehement ab.